Ab dem 1. April 2025 müssen im Nationalen Gerichtsregister in Polen eingetragene Unternehmen über eine elektronische Zustelladresse verfügen
24 März 2025
24 März 2025
Ab dem 1. April 2025 sind alle Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2025 im Nationalen Gerichtsregister in Polen (KRS) eingetragen wurden, gesetzlich verpflichtet, eine aktive elektronische Zustelladresse zu besitzen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem polnischen Gesetz über die elektronische Zustellung.
Jedes Unternehmen, das vor dem 1. Januar 2025 registriert wurde, muss eine funktionsfähige Zustelladresse im System für elektronische Zustellung (e-Zustellung) besitzen. Die neuen Vorschriften sind Teil der Digitalisierung der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung und spielen eine wichtige Rolle für den effizienten Austausch amtlicher Korrespondenz.
Das e-Zustellungssystem ist das das elektronische Äquivalent eines Einschreibens mit Rückschein. Unternehmen können über dieses System behördliche Aufforderungen, Mitteilungen und Entscheidungen empfangen sowie Anträge und Dokumente an öffentliche Institutionen übermitteln.
Die über das e-Zustellungssystem versandte Korrespondenz entfaltet volle Rechtswirkung und gewährleistet Sicherheit, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit der Zustellung.Langfristig wird der Dienst die traditionelle papierbasierte amtliche Korrespondenz sowie die Kommunikation über die Plattform ePUAP ersetzen.
Behörden, öffentliche Institutionen und neu registrierte Einheiten nutzen diesen Dienst bereits. Ab April 2025 gilt die Pflicht auch für zuvor registrierte Unternehmen – darunter Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie wirtschaftlich tätige Stiftungen.
Unternehmer können eine kostenlose Zustelladresse sowie eine e-Zustellung über das Portal Biznes.gov.pl einrichten.
Jede aktivierte Zustelladresse wird in die Datenbank für elektronische Zustelladressen (BAE) eingetragen – ab diesem Moment erfolgt die amtliche Kommunikation ausschließlich digital.
Für Unternehmen, die komplexe Formalitäten vermeiden und die Pflicht zur elektronischen Zustellung reibungslos erfüllen möchten, bietet getsix® umfassende Unterstützung in jeder Phase – von der technischen Einrichtung des Postfachs über die Benennung eines Administrators bis hin zur laufenden Überwachung des amtlichen Schriftverkehrs. Je nach Bedarf kann getsix® die Rolle des Administrators übernehmen – hierfür ist eine gültige polnische PESEL-Nummer erforderlich – oder als Beobachter fungieren, um die eingehende Korrespondenz zu überwachen und weiterzuleiten. Für weitere Informationen über den Service, zögern Sie nicht, das getsix® Team zu kontaktieren.
Vor dem Einreichen des Antrags empfiehlt es sich, alle erforderlichen Informationen und Dokumente im Voraus zusammenzustellen. So lässt sich der Online-Assistent auf Biznes.gov.pl reibungslos und korrekt ausfüllen.
Für die Beantragung einer elektronischen Zustelladresse sind folgende Identifikationsdaten des Unternehmens erforderlich:
Für alle Unternehmen:
Für im Landesgerichtsregister (KRS) eingetragene Unternehmen:
Für Einzelunternehmer, die im CEIDG eingetragen sind:
Administrator der e-Zustellung:
Für Einzelunternehmer im CEIDG ist die Ernennung eines Administrators nicht verpflichtend – sie können das Postfach selbst verwalten. Für Unternehmen, die im KRS eingetragen sind, ist die Benennung eines Administrators hingegen obligatorisch.
Wird der Antrag durch einen Rechtsanwalt, ein vertretungsberechtigtes Organmitglied oder einen Bevollmächtigten gestellt, dessen Vollmacht sich nicht unmittelbar aus der Eintragung im KRS oder CEIDG ergibt, ist eines der folgenden Dokumente zu erstellen:
Alternativ: Wird ein Dokument eingereicht, das die Vertretungsbefugnis bestätigt (anstelle einer Vollmacht), muss es:
Alle erforderlichen Daten und Dokumente sollten vor der Anmeldung im Online-System vorbereitet werden, um Unterbrechungen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Nach dem Ausfüllen des Formulars im Online-Assistenten wird der Nutzer zur Seite für die elektronische Signatur weitergeleitet.
Der Antrag auf Erstellung einer elektronischen Zustelladresse muss mit einer der folgenden Methoden elektronisch unterzeichnet werden:
Wenn das Dokument von mehreren Personen unterzeichnet werden muss (z. B. im Fall von Geschäftsführern in Kapitalgesellschaften), ist die Option „Mehrfachsignatur“ zu wählen. Das Dokument kann heruntergeladen, lokal gespeichert und an weitere unterschriftsberechtigte Personen weitergeleitet werden. Nachdem alle erforderlichen Signaturen gesammelt wurden, muss man zur Registerkarte „Benachrichtigungen“ im Unternehmerkonto auf Biznes.gov.pl zurückkehren, wo ein Link zur endgültigen Einreichung zur Verfügung steht.
Der Antrag muss von Personen unterzeichnet werden, die gemäß den Angaben im CEIDG- oder KRS-Register zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind. Alternativ kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten eingereicht werden – vorausgesetzt, er verfügt über eine ordnungsgemäße Vertretungsvollmacht.
Nicht signierte Dokumente werden 4 Tage lang im System gespeichert. Innerhalb dieser Frist müssen alle Signaturen gesammelt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vorgang von vorne begonnen werden.
Nach Einreichung des Antrags erfolgt eine Überprüfung durch das polnische Ministerium für Digitalisierung (Ministerstwo Cyfryzacji). Geprüft werden sowohl die formale Richtigkeit als auch die Vollständigkeit der übermittelten Daten.
Werden Mängel oder Unstimmigkeiten festgestellt, fordert die Behörde zur Behebung innerhalb von 7 Tagen auf. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Korrektur, bleibt der Antrag unbeachtet.
Nach erfolgreicher Überprüfung richtet das Ministerium für Digitalisierung die elektronische Zustelladresse sowie die dazugehörige e-Zustellung ein. Eine Bestätigung über diesen Schritt wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse versendet – die Nachricht enthält auch Anweisungen zu den nächsten Schritten.
Bei Einzelunternehmern, die im Zentralregister für Gewerbetätigkeit (CEIDG) eingetragen sind und keinen Postfach-Administrator benannt haben, wird die Benachrichtigung direkt an den Unternehmer gesendet. Bei im Landesgerichtsregister (KRS) eingetragenen Einheiten geht die Nachricht an die benannte Administratorperson.
Damit die e-Zustellung funktionsfähig ist und die Adresse in der nationalen Datenbank für elektronische Zustelladressen (Baza Adresów Elektronicznych, BAE) sichtbar wird, ist eine Aktivierung erforderlich. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung wird in der Systembenachrichtigung bereitgestellt.
Nach erfolgter Aktivierung erhält der Unternehmer Zugang zum kostenlosen e-Zustellung über sein Unternehmerkonto (Konto Przedsiębiorcy) auf der Plattform Biznes.gov.pl.
Nach der Aktivierung wird die elektronische Zustelladresse automatisch in die nationale Datenbank für elektronische Zustelladressen eingetragen.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der gesamte amtliche Schriftverkehr der öffentlichen Verwaltung ausschließlich an die in der BAE eingetragene elektronische Zustelladresse.
Die Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Zustelladresse für im Landesgerichtsregister eingetragene Unternehmen ab dem 1. April 2025 ist Teil eines umfassenderen Prozesses der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung in Polen. Das neue System ermöglicht es Unternehmern, amtliche Korrespondenz vollständig elektronisch, sicher und rechtskonform abzuwickeln.
Die Einrichtung der elektronischen Zustelladresse erfolgt über die Plattform Biznes.gov.pl und umfasst die Vorbereitung der erforderlichen Daten, das Einreichen des Antrags, die elektronische Signatur, die Aktivierung des Postfachs sowie die Eintragung der Adresse in die nationale Zustelldatenbank.
Die fristgerechte Erfüllung dieser neuen Pflicht hilft Unternehmen, organisatorische Schwierigkeiten zu vermeiden und stellt sicher, dass sie vollständig auf die Kommunikation mit öffentlichen Institutionen nach den neuen Vorgaben vorbereitet sind.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren