Das Ministerium für digitale Angelegenheiten hat eine Verschiebung der obligatorischen Anforderung für den Besitz eines e-Zustellungs-Postfachs angekündigt. Die offizielle Ankündigung wurde vom Minister für digitale Angelegenheiten im Gesetzblatt veröffentlicht. Das neue Implementierungsdatum für die e-Zustellung ist der 1. Januar 2025. Die Verschiebung ermöglicht Änderungen des Gesetzes über Zustellungen und anderer Gesetze, und führt eine Übergangsfrist
Mehr erfahren![Änderung des Implementierungsdatums für die e-Zustellung](https://hlb-poland.global/wp-content/uploads/2024/07/aenderung-des-implementierungsdatums-fuer-die-obligatorische-e-zustellung-in-polen-hlb-570x327.jpg)
Änderung des Implementierungsdatums für die obligatorische e-Zustellung in Polen
25 Juli 2024