Die Auslagerung Ihres Personalwesens sowie Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen externen Dienstleister hat eine Menge Vorteile. Besonders hervorzuheben ist die Senkung der Betriebsausgaben. Eingespart werden Aufwendungen zur Bereitstellung der dafür nötigen qualifizierten Arbeitsplätze und für die Anschaffung der erforderlichen Computerhardware. Auch die Kosten für Software sinken. Außerdem muss innerbetrieblich weniger Aufwand betrieben werden, um die Vertraulichkeit der Lohn- und Gehaltsdaten zu gewährleisten. Aus diesen Gründen wird die Auslagerung des Personalwesens und der Lohn- und Gehaltsabrechnung immer beliebter.
HLB Poland unterstützt Sie dabei, die nötige Sorgfalt bei der Dokumentation des Personalwesens und der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sicherzustellen. Außerdem stehen wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit Rat und Tat zur Verfügung. Für unsere Dienstleistungen im Personalwesen und in der Lohn- und Gehaltsabrechnung nutzen wir – auf Microsoft Dynamics NAV basierend – die neuesten Technologien. HLB Poland garantiert die Vertraulichkeit und Sicherheit von Kundendaten. Der Umfang der jeweiligen Dienstleistungen wird üblicherweise mit dem Kunden abgestimmt und an seinen individuellen Anforderungen ausgerichtet.
Effiziente Dienstleistungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung sind für jede Organisation unabdingbar, um die entsprechenden Abläufe zu rationalisieren, die Produktivität zu optimieren und die Verwaltung zu verbessern. HLB Poland gewährleistet ein reibungsloses Management der Abrechnungen, sodass Ressourcen besser eingesetzt werden können. Außerdem spart die Auslagerung Zeit und Mühe. HLB Poland ist als fachlich kompetenter Dienstleister für die Lohn- und Gehaltsabrechnung anerkannt; mit jahrelangen Erfahrungen und vor allem mit der Fähigkeit, eine Abrechnungslösung auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kunden zuzuschneiden.
Das Management der Lohn- und Gehaltsabrechnung kann – neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit – schnell zu einer administrativen Überforderung führen und für dementsprechende Unannehmlichkeiten sorgen. Die Auslagerung dieser Arbeiten an HLB Poland stellt einwandfreie Abläufe in der Abrechnung sicher und erlaubt es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
HLB Poland hat als Experte für die Auslagerung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ein erfahrenes Team mit einem weitrechenden Wissen über die lokalen Gegebenheiten, um einen hervorragenden Service bieten zu können und Ihnen dadurch einen spürbaren Konkurrenzvorteil zu verschaffen. HLB Poland ist ein nach ISO 9001:2008 zertifiziertes Unternehmen, bei dem Sorgfalt und Qualität in der Ausführung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen oberste Priorität haben. Wir bewahren Sie nicht nur vor Bußgeldern und Geldstrafen wegen verspäteter oder unrichtiger Meldungen, sondern sorgen auch für sinkende Kosten im Bereich des Managements der Abrechnungen. HLB Poland hat die Abläufe in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für viele Kunden in Polen vereinfacht. Als eine nach ISO 27001:2013 zertifizierte Organisation hat HLB Poland eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die in jedem Zeitpunkt des Abrechnungslaufs wirksam sind.
Das HLB Poland „Abrechnungsteam“ umfasst Spezialisten mit ausgeprägtem Wissen und entsprechenden Erfahrungen auf den Gebieten Lohnsteuer, Sozialversicherungswesen, des Rechts der Arbeitsbedingungen, grenzüberschreitende Zusammenhänge. Außerdem berät HLB Poland zu allen Fragen, die mit Human Capital zusammenhängen. Unsere Expertise im polnischen Rechtsgebiet, ebenso wie unsere fortlaufende Beobachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Veränderungen ermöglichen es, unsere Kunden mit umfassenden Beratungsleistungen zu unterstützen und Probleme zu lösen, die auf polnische und in Polen tätige Unternehmen zukommen können.
Die HLB Poland „Dienstleistungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung“:
Jede der einzelnen und unabhängigen Mitgliedsfirmen von HLB Poland verfügt über eigene HLB-Kontaktpartner.
Starten Sie das Gespräch18 April 2024
Zu den Personen, die bei Krankheit und Schwangerschaft pflichtversichert sind, gehören hauptsächlich Angestellte. Personen, die in der Renten- und Invaliditätspflichtversicherung versichert sind, und die u.a. auf der Grundlage eines Agenturvertrags arbeiten, in einem Auftragsverhältnis stehen, oder eine nicht landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen, können sich freiwillig für den Fall der Krankheit und Schwangerschaft versichern. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt
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