EU verlangsamt das Tempo bei ESG: CSRD-Richtlinie verzögert sich, bleibt aber weiterhin verbindlich
22 April 2025
22 April 2025
Die Europäische Union hat beschlossen, zentrale ESG-Verpflichtungen zu verschieben. Durch die Einführung des sogenannten „Stop-the-clock“-Mechanismus erhalten Unternehmen zusätzliche Zeit für die Umsetzung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie zur Sorgfaltspflicht in den Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Dies ist eine lang erwartete Reaktion auf die Stimmen von Unternehmern, die vor übermäßigen regulatorischen Belastungen und mangelnder organisatorischer Bereitschaft gewarnt hatten.
Die Entscheidung, Fristen zu verschieben, bedeutet jedoch nicht, dass die EU von ihren ehrgeizigen Klima- und Sozialzielen abrückt. Im Gegenteil – es ist ein Schritt in Richtung einer realistischeren Umsetzung der ESG-Vorschriften. Vorrangiges Ziel dieser Änderungen ist es, Unternehmen eine bessere Vorbereitung auf die neuen Verpflichtungen zu ermöglichen, ohne deren Kern aufzugeben. In diesem Zusammenhang ist der „Stop-the-clock“-Mechanismus, der den Zeitplan für die Umsetzung regelt, von entscheidender Bedeutung.
„Stop-the-clock“ ist ein Mechanismus, der im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Gesetzespakets zur Vereinfachung gesetzlicher Regelungen eingeführt wurde. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen ESG-Berichts- und Compliance-Verpflichtungen zu geben. Die Einführung dieser Änderung war eine Reaktion auf Forderungen der Wirtschaft und auf Analyseergebnisse, die auf einen steigenden Verwaltungsaufwand und das Risiko eines legislativen Chaos hinwiesen.
Der Mechanismus wurde am 3. April 2025 vom Europäischen Parlament angenommen und am 14. April 2025 formell durch den Rat der EU bestätigt, womit der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen wurde. Die neuen Vorschriften treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen, die durch den „Stop-the-clock“-Mechanismus eingeführt werden, sind:
Der neue Zeitplan bedeutet eine deutliche Verlangsamung bei der Einführung der Nachhaltigkeitsregulierung der EU und gibt den Unternehmen zusätzliche Zeit, sich auf die bevorstehenden Verpflichtungen vorzubereiten.
Der „Stop-the-clock“-Mechanismus ist Teil eines größeren Ganzen, nämlich des Legislativpakets „Omnibus I“, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat. Dieses Paket ist eine Reaktion auf starke Signale von europäischen Unternehmen und Branchenverbänden, die auf ein wachsendes Problem der Überregulierung, insbesondere im Bereich ESG, hingewiesen haben. Ziel der Initiative ist es, Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und das Risiko von Rechtsunsicherheit zu minimieren.
Neben der Verschiebung der Berichtstermine umfasst das Omnibus-Paket auch grundlegende inhaltliche Änderungen innerhalb der Richtlinien selbst. Bemerkenswert ist, dass die Arbeiten daran in Rekordzeit abgeschlossen wurden – von der Veröffentlichung der Vorschläge bis zur Abstimmung im Parlament vergingen nur 37 Tage.
Im Rahmen des Omnibus-Pakets wurden auch grundlegende Überarbeitung des Umfangs und der Reichweite der ESG-Verpflichtungen vorgeschlagen.
Die ESG-Berichtspflicht gilt künftig für Unternehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:
Dies bedeutet, dass etwa 80 % der Unternehmen, die ursprünglich unter die Richtlinie fallen sollten, nun ausgenommen sind.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Detaillierungsgrad und die Anforderungen in den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verringern, um insbesondere kleineren Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 450 Mio. EUR sind nicht verpflichtet, Informationen über die Einhaltung der EU-Taxonomie (gemäß Artikel 8 der Verordnung) offenzulegen – die Berichterstattung wird für sie freiwillig.
Die Verschiebung der Fristen bedeutet nicht, dass die Europäische Union von ihrem Kurs in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung abweicht. Sowohl die klimatischen als auch die sozialen Ziele bleiben bestehen, und die ESG-Verpflichtungen – wenn auch mit Verzögerung – müssen weiterhin erfüllt werden. Der „Stop-the-clock“-Mechanismus gewährt Unternehmen zusätzliche Zeit, befreit sie aber nicht von ihrer Verantwortung. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um strategisch an diese neuen Vorschriften heranzugehen: Daten zu strukturieren, Schlüsselabteilungen einzubeziehen und ESG in umfassendere Managementprozesse zu integrieren. Einen Vorteil werden diejenigen haben, die diese Zeit nicht als Pause, sondern als Vorbereitung auf einen dauerhaften Wandel betrachten.
Anstatt die Fristverlängerung als Vorwand zu nehmen, um Maßnahmen aufzuschieben, ist es besser, diese als Chance zu betrachten. Die zusätzlichen zwei Jahre bieten den idealen Rahmen, um solide Grundlagen für die ESG-Berichterstattung zu schaffen, interne Prozesse anzupassen und Lösungen zu testen, bevor sie verbindlich werden. Je besser die Vorbereitung jetzt ist, desto geringer ist das Risiko von Problemen in der Zukunft.
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