KSeF ab dem 1. Februar 2026 obligatorisch – Der Präsident hat das Gesetz unterzeichnet
5 September 2025
5 September 2025
Am 27. August 2025 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen das Gesetz vom 5. August 2025 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des KSeF-Gesetzes. Damit wurde der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und entschieden, dass das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) ab dem 1. Februar 2026 obligatorisch wird.
Die neuen Vorschriften ändern sowohl das Umsatzsteuergesetz von 2004 als auch das KSeF-Gesetz von 2023. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, wie in der Begründung angegeben, den Steuerzahlern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Buchhaltungssysteme zu geben und unnötige Kosten und Störungen der Geschäftstätigkeit zu vermeiden.
Das Gesetz ändert nichts an dem für den 1. Februar 2026 festgelegten Haupttermin für das Inkrafttreten des KSeF. Es ist vorgesehen, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung schrittweise in drei Phasen einzuführen:
Der so geplante Zeitplan soll die Auswirkungen der Reform abmildern und die Verpflichtungen zeitlich verteilen. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass große Unternehmen bereits Anfang 2026 bereit sein müssen, vollständig auf das E-Rechnungssystem umzustellen.
Wie in der Begründung dargelegt, sollen die Lösungen den Steuerzahlern die Vorbereitung auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung erleichtern, damit die Implementierung des Systems in die Buchhaltungslösungen der Unternehmen ohne übermäßige Kosten und ohne das Risiko von Störungen der Geschäftstätigkeit erfolgen kann.
Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Rechnungsstellung im KSeF sowohl aktive als auch von der Mehrwertsteuer befreite Steuerzahler umfasst. Gleichzeitig sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, die es in bestimmten Situationen ermöglichen, weiterhin Papier- oder elektronische Rechnungen zu verwenden:
Die Änderung präzisiert die Regeln für die Nutzung des Offline-Modus, d. h. die Ausstellung von Rechnungen außerhalb des KSeF in Notfällen. Es wurden klare Regeln eingeführt, die Folgendes festlegen:
Bisher sah KSeF keine Möglichkeit vor, Anhänge zu Rechnungen zu versenden. Die neuen Vorschriften erlauben das Hinzufügen von Anhängen, sofern die Absicht, diese zu verwenden, zuvor gemeldet wurde. Der Anhang wird als integraler Bestandteil der E-Rechnung behandelt, was die Nützlichkeit des Systems erhöht, insbesondere bei Transaktionen, die zusätzliche Unterlagen erfordern.
Steuerzahler erhalten die Möglichkeit, das KSeF-Zugangszertifikat bereits vorab abzurufen – und zwar ab dem 1. November 2025. Dadurch wird es möglich sein, technische Tests durchzuführen und die Buchhaltungssysteme im Voraus vorzubereiten, noch bevor die Verpflichtung am 1. Februar 2026 in Kraft tritt.
Das Gesetz führt auch episodische Bestimmungen ein (Art. 145ka des Umsatzsteuergesetzes), die die Vorschriften zum Pfandsystem an die neue Rechtslage anpassen.
Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten bestätigt, dass KSeF Realität wird. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen in drei Schlüsselbereichen beginnen:
Dies ist nicht nur eine technische Änderung, sondern auch eine Umgestaltung vieler Geschäftsprozesse – von der Buchhaltung über den Vertrieb bis hin zur Verwaltung und Controlling.
Obwohl das Gesetz die legislative Phase abgeschlossen hat, bleiben in der Praxis viele Fragen offen:
Diese Fragen könnten durch Steuererläuterungen oder allgemeine Auslegungen geklärt werden, die den Steuerzahlern mehr Sicherheit hinsichtlich der Anwendung der neuen Vorschriften geben würden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt signalisiert das Finanzministerium jedoch, dass es nicht plant, solche Dokumente zu veröffentlichen, sondern sich auf Informations- und Schulungsmaßnahmen konzentriert.
Die Praxis zeigt, dass sich die Einführung von KSeF nicht auf die Installation eines Moduls im Buchhaltungsprogramm beschränken darf. Unternehmen sollten umfassende Maßnahmen ergreifen:
Der Beginn dieser Maßnahmen im Jahr 2025 ist entscheidend, um das Risiko von Betriebsstörungen im Jahr 2026 zu vermeiden.
Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten ist ein Wendepunkt – ab dem 1. Februar 2026 wird KSeF obligatorisch und gilt für alle Mehrwertsteuerzahler. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre Buchhaltungssysteme anpassen, sondern sich auch organisatorisch und verfahrenstechnisch vorbereiten müssen. Die Zeit wird immer knapper – der Implementierungsprozess sollte jetzt beginnen.
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ist für Unternehmer eine große Herausforderung: Sie erfordert die Aktualisierung der Software, Mitarbeiterschulungen und die Umgestaltung einiger Geschäftsprozesse. Gleichzeitig bietet die Reform die Chancen:
Eine gut geplante Umsetzung ermöglicht es, Probleme in den ersten Monaten des Systembetriebs zu vermeiden – wie Verzögerungen bei der Buchhaltung, Liquiditätsverluste oder Streitigkeiten mit Vertragspartnern.
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