Rückkehr nach Polen: Personal- und Lohnformalitäten bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach einem Auslandsaufenthalt – ein vollständiger Leitfaden für Rückkehrer aus dem Ausland (Teil 3)
19 Januar 2026
19 Januar 2026

Die Rückkehr aus dem Ausland nach Polen ist nicht nur mit der Organisation des Alltags verbunden, sondern auch mit der Notwendigkeit, sich korrekt in das polnische Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Lohnabrechnungssystem einzufügen. Für Rückkehrer aus dem Ausland sind folgende Punkte von entscheidender Bedeutung: die korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), die richtige Wahl des Versicherungstitels und -codes, die Regeln für die Berechnung der Beiträge sowie die Vorbereitung der Personal- und Lohnunterlagen.
In diesem Teil des Leitfadens werden die Personal- und Lohnformalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit in Polen nach Jahren der Emigration behandelt. Wir berücksichtigen auch die Perspektive von Unternehmern – Personen, die aus der Emigration nach Polen zurückkehren und planen, ein Unternehmen zu gründen oder eine Gesellschaft zu gründen und anschließend Mitarbeiter einzustellen.
Die korrekte Festlegung des Versicherungstitels und die fristgerechte Anmeldung bei der Sozialversicherung (ZUS) wirken sich aus auf:
In der Praxis resultieren Fehler bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Polen meist aus einer falschen Einstufung des Versicherungstitels, verspäteten Meldungen oder mangelnder Koordination in grenzüberschreitenden Situationen.
Bevor Sie eine Arbeit aufnehmen oder eine Tätigkeit beginnen, sollten Sie Folgendes sicherstellen:
Bei einem Arbeitsvertrag nimmt die Anmeldung zur Versicherung in der Regel der Arbeitgeber (als Beitragszahler) auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer übermittelten Daten vor.
Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Entstehen der Versicherungspflicht. Die Einhaltung der Frist ist sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers (Versicherungskontinuität) als auch aus Sicht des Beitragszahlers (Risiko von Korrekturen und Sanktionen) von entscheidender Bedeutung.
Bei einer klassischen Beschäftigung auf Basis eines Arbeitsvertrags wird standardmäßig die ZUS-ZUA-Meldung verwendet.
Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Polen Wert auf eine sichere und termingerechte Erledigung der Personal- und Lohnformalitäten legen, bietet Ihnen das Team von getsix® einen umfassenden Personal- und Lohnservice sowie Unterstützung im Umgang mit Behörden.
Der Versicherungstitelcode gibt an, unter welchem Titel eine Person versichert ist (z. B. Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Unternehmer). Er ist sowohl Bestandteil der Anmeldung (ZUS ZUA/ZZA) als auch späterer Abrechnungsunterlagen.
Ein falscher Code kann folgende Folgen haben:
Da sich die Codewörterbücher und ihre Anwendung ändern können, wird empfohlen, aktuelle Quellen und Tools (z. B. eZUS/PUE) zu verwenden und in ungewöhnlichen Fällen die Richtigkeit der Qualifizierung zu überprüfen.
Eine krankenversicherte Person kann ihre Familienangehörigen zur Krankenversicherung anmelden. In der Praxis erfordert dies die Übermittlung der Daten der Familienangehörigen an den Arbeitgeber zur Anmeldung (in der Regel auf der Grundlage des Formulars ZUS ZCNA).
Bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Polen ist dies besonders wichtig, wenn Familienangehörige keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung haben (z. B. keine Beschäftigung, keine selbstständige Tätigkeit).
In bestimmten Fällen – insbesondere wenn in einem bestimmten Jahr eine Beschäftigung in zwei Ländern, eine Entsendung oder die Fortsetzung der Versicherung in einem anderen System vorliegt – kann die Anwendung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU/EFTA von Bedeutung sein. In der Praxis können Dokumente zum Nachweis der geltenden Rechtsvorschriften (z. B. A1) oder des Versicherungsstatus erforderlich sein.
Wenn die Situation einen grenzüberschreitenden Aspekt beinhaltet, wird eine Analyse empfohlen, um Überschneidungen von Versicherungstiteln oder Diskrepanzen zwischen den Meldungen in verschiedenen Ländern zu vermeiden.
Viele Rückkehrer aus dem Ausland entscheiden sich dafür, eine wirtschaftliche Tätigkeit (B2B) aufzunehmen oder eine Gesellschaft zu gründen. In diesem Modell wird die Person zum Beitragszahler und übernimmt die mit der Abrechnung verbundenen Pflichten.
Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Polen eine wirtschaftliche Tätigkeit planen oder eine Gesellschaft gründen möchten, bietet getsix® Ihnen Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens in Polen sowie bei der Organisation der Sozialversicherungs- und Abrechnungspflichten vom ersten Tag Ihrer Geschäftstätigkeit an. Kontaktieren Sie uns.
Die Registrierung eines Einzelunternehmens im Zentralen Register und Informationssystem für Wirtschaftstätigkeiten (CEIDG) löst grundlegende Verwaltungsprozesse aus, darunter die Vergabe oder Bestätigung der NIP- und REGON-Nummern sowie die Anmeldung des Unternehmers als Beitragszahler bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Es ist jedoch zu betonen, dass die Eintragung in das CEIDG allein nicht die laufenden Abrechnungspflichten ersetzt, die ab dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit entstehen.
Von entscheidender Bedeutung ist die richtige Planung und Erfüllung der monatlichen Pflichten, darunter die fristgerechte Abrechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, die Führung der erforderlichen Unterlagen und die korrekte Einstufung der Versicherungstitel. In der Praxis lohnt es sich bereits bei der Registrierung, den Versicherungsumfang, mögliche Beitragsprämien und die Art der Abrechnungsorganisation zu überprüfen, um Korrekturen und Rückstände in den ersten Monaten der Geschäftstätigkeit zu vermeiden.
Je nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, zu Beginn der Geschäftstätigkeit Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen (z. B. Startvergünstigung). In der Praxis erfordert dies die korrekte Feststellung der Ansprüche und die ordnungsgemäße Anmeldung bei der ZUS.
Wenn der Unternehmer nach seiner Rückkehr nach Polen die Einstellung von Mitarbeitern plant, umfassen die Aufgaben im Bereich Personal und Lohnabrechnung insbesondere:
Die Rückkehr aus dem Ausland nach Polen erfordert die ordnungsgemäße Erledigung der Formalitäten in den Bereichen Personal, Lohnabrechnung und Versicherung. Von entscheidender Bedeutung sind die fristgerechte Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), die richtige Auswahl des Versicherungstitels und -codes sowie die ordnungsgemäße Organisation der Prozesse – sowohl bei der Aufnahme einer Beschäftigung als auch bei der Gründung eines Unternehmens. In ungewöhnlichen Situationen (insbesondere grenzüberschreitenden) wird empfohlen, die Unterlagen zu analysieren und zu ordnen, um Korrekturen und das Risiko von Streitigkeiten mit den Behörden zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den vorherigen Teilen des Leitfadens für Rückkehrer aus dem Ausland vertraut zu machen:
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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