EUDR-Verordnung verschoben – was bedeutet das für Unternehmer in Polen?
20 Januar 2026
20 Januar 2026

Die EUDR-Verordnung, also die EU-Verordnung gegen Entwaldung, wurde erneut verschoben. Obwohl sie ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten sollte, wurde dieser Termin durch eine Entscheidung der EU-Institutionen um ein weiteres Jahr verschoben. Letztendlich wird die EUDR-Verordnung am 30. Dezember 2026 in Kraft treten, und Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten ein zusätzliches halbes Jahr Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Zeit für die Vorbereitung, aber auch eine anhaltende regulatorische Unsicherheit, die sich auf Investitions- und Strategieentscheidungen auswirken kann.
Die EUDR-Verordnung (EU Deforestation Regulation) ist einer der ehrgeizigsten Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Ihr Ziel ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren, indem Produkte, deren Herstellung nach dem 31. Dezember 2020 zur Zerstörung von Waldressourcen beigetragen hat, vom EU-Markt genommen werden.
Die EUDR-Verordnung trat offiziell im Juni 2023 in Kraft, ihre Anwendung wurde jedoch verschoben, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich an die neuen Verpflichtungen anzupassen. Die Verordnung gilt sowohl für die Bereitstellung von Waren auf dem EU-Markt als auch für den Export außerhalb der Europäischen Union.
Der Anwendungsbereich der EUDR ist genau definiert und betrifft sieben wichtige Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die historisch gesehen den größten Einfluss auf die Entwaldung haben:
Jeder Unternehmer, der diese Waren in die EU einführt oder aus der EU exportiert, muss nachweisen, dass sie nicht aus Gebieten stammen, die von Entwaldung oder Waldschädigung bedroht sind.
Weitere praktische Informationen zur EUDR-Verordnung – darunter zu den Pflichten der Unternehmen, Sanktionen, dem Risikoklassifizierungssystem, der Vorbereitung auf die Umsetzung sowie den Bezügen zu ESG – haben wir in unserem vorherigen Artikel erläutert: EUDR-Verordnung – neue Verpflichtungen für Unternehmen in Polen ab dem 30. Dezember 2025.
Im Rahmen der dreiseitigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament wurde vorgeschlagen, die Frist für die Anwendung der Vorschriften um ein weiteres Jahr zu verschieben. Im Dezember 2025 hat das Europäische Parlament diesen Vorschlag angenommen.
Gemäß den angenommenen Änderungen:
Wie Experten betonen, sind sich alle EU-Institutionen trotz unterschiedlicher Standpunkte in einem Punkt einig: Das Gesetz ist notwendig, und der Schutz der Wälder ist ein gemeinsames Ziel der Europäischen Union.
Eines der Hauptargumente für die Verschiebung war die Sorge um die technische und organisatorische Bereitschaft der Mitgliedstaaten und Unternehmen. Insbesondere wurde auf Folgendes hingewiesen:
Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine weitere Verschiebung zwar kurzfristig vorteilhaft ist, aber die Vorhersehbarkeit des Rechts schwächen und die tatsächlichen Umwelteffekte verzögern kann.
Die EUDR-Verordnung führt weitreichende Sorgfaltspflichten ein. Unternehmen müssen unter anderem:
Verstöße gegen die Vorschriften können zu hohen Geldstrafen, der Beschlagnahmung von Waren und sogar zum Ausschluss vom Markt der Europäischen Union führen.
Die vom Europäischen Parlament angenommene Novelle sieht auch einige Vereinfachungen vor. Die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen verbleibt bei den Unternehmen, die die Waren als erste auf den EU-Markt bringen. Unternehmen, die weiter unten in der Lieferkette stehen, müssen die Dokumente nicht duplizieren, sondern lediglich die Referenznummern der bereits abgegebenen Erklärungen übermitteln.
Zusätzlich wurde die Kategorie der kleinen Primärproduzenten eingeführt, die anstelle von Einzelerklärungen eine vereinfachte Einmalerklärung abgeben können.
Die Europäische Kommission hat außerdem eine weitere Überprüfung der EUDR-Verordnung und mögliche weitere Vereinfachungen bis Ende April 2026 angekündigt.
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die EUDR ist die Zertifizierung durch den Forest Stewardship Council (FSC) von besonderer Bedeutung. Das FSC-System umfasst wichtige Elemente, die in der EUDR-Verordnung gefordert werden, wie z. B.:
Für viele Unternehmen kann die FSC-Zertifizierung eine wichtige Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Vorschriften darstellen.
Laut dem FAO-Bericht „Global Forest Resources Assessment 2025“ hat die Welt zwischen 1990 und 2025 489 Millionen Hektar Wald verloren, was einer Fläche entspricht, die größer ist als die gesamte Europäische Union. Obwohl die Entwaldungsrate langsam zurückgeht, bleibt das Ausmaß der Entwaldung dennoch alarmierend hoch.
In Polen betrifft die EUDR-Verordnung über 120.000 Unternehmen, was sie zu einer der wichtigsten Umweltvorschriften macht, die sich in den kommenden Jahren auf die nationale Wirtschaft auswirken werden.
Obwohl die EUDR-Verordnung verschoben wurde, sind sich die Experten einig: Es lohnt sich nicht, die Vorbereitungen aufzuschieben. Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden für:
Die EUDR-Verordnung hat das Potenzial, zu einem globalen Maßstab im Kampf gegen die Entwaldung zu werden. Für Unternehmer bedeutet dies nicht nur neue Verpflichtungen, sondern auch die Möglichkeit, durch Transparenz, Verantwortung und nachhaltige Entwicklung Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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