Ausländer in Polen: Firma in Polen gründen – ein praktischer Leitfaden zur Firmengründung in Polen
18 Februar 2026
18 Februar 2026

Wenn Sie als ausländischer Investor eine Firma in Polen gründen möchten, gibt es in der Praxis meist zwei Hauptwege: die Registrierung eines Einzelunternehmens (jednoosobowa działalność gospodarcza) im Zentralregister (CEIDG) oder die Gründung einer Gesellschaft und deren Eintragung in das Nationale Gerichtsregister (KRS). Zusätzlich sollten Sie von Beginn an praktische Punkte planen: eine Steueridentifikationsnummer (NIP), eine Registrierung zur Mehrwertsteuer (VAT) (falls erforderlich), eine Zustell-/Geschäftsadresse, ein Bankkonto – und zunehmend auch eine qualifizierte elektronische Signatur in Polen, mit der sich viele Formalitäten online erledigen lassen.
Dies ist der zweite Artikel in unserer Reihe „Ausländer in Polen“. Wenn Sie sich noch in der Relocation-Phase befinden und zunächst Aufenthalts- und Arbeitsthemen organisieren möchten, starten Sie mit Teil eins: Ausländer in Polen: – legaler Aufenthalt und Arbeit im Jahr 2026.
In der Praxis lautet die Kernfrage, ob Sie – als ausländischer Staatsangehöriger – zu denselben Bedingungen wie ein polnischer Staatsbürger wirtschaftlich tätig sein können.
Wenn Sie Staatsbürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sind, können Sie in der Regel ein Einzelunternehmen (JDG – jednoosobowa działalność gospodarcza) in Polen registrieren und Ihr Geschäft nach ähnlichen Regeln wie polnische Staatsbürger führen.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, hängt Ihre Möglichkeit, ein Einzelunternehmen (JDG) zu registrieren, von Ihrer rechtlichen Grundlage für den Aufenthalt in Polen ab (z. B. Daueraufenthalt, EU-Daueraufenthaltsstatus, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Polenkarte (Karta Polaka) sowie bestimmte Fälle befristeter Aufenthalte, die in Vorschriften genannt sind). Nicht jede befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt dieses Recht. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Einzelunternehmen nicht erfüllen, ist die häufigste Alternative eine polnische GmbH (sp. z o.o.).
Je nachdem, wie Sie in den polnischen Markt eintreten und wie Ihre Konzernstruktur aufgebaut ist, können Sie auch Folgendes in Betracht ziehen:
Die Rechtsform beeinflusst Einkommensteuer (PIT) vs. Körperschaftsteuer (CIT), Haftung, Registrierungsformalitäten und Buchführungspflichten – daher lohnt es sich, die Unternehmensregistrierung in Polen als strukturiertes Projekt zu behandeln.
Wenn Sie Unterstützung in der Entscheidungs- und Dokumentationsphase benötigen, siehe Firmengründung in Polen und Steuerberatung in Polen.
Die folgenden Kriterien bestimmen die Wahl am häufigsten.
Vor der Antragstellung sollten Sie die benötigten Informationen zusammenstellen:
Sie registrieren ein Einzelunternehmen durch Einreichung des Antrags CEIDG-1. Praktisch können Sie:
Das Register CEIDG funktioniert als „One-Stop-Shop“: Nach der Eintragung werden Daten an die zuständigen Stellen übermittelt (u. a. an das Finanzamt, die Statistikbehörden und die Sozialversicherungsanstalt (ZUS)).
Tipp für Ausländer: Die tatsächliche Zeit bis zur sichtbaren Eintragung und die Reibungslosigkeit des Prozesses hängen oft von Ihrem Status (z. B. EU vs. Drittstaat), der Datenqualität und der korrekten Signatur des Antrags ab.
Für ein Einzelunternehmen werden die Steueridentifikationsnummer (NIP) und die Statistiknummer (REGON) typischerweise im Rahmen des Registrierungsprozesses auf Basis der CEIDG-1-Daten vergeben. In Standardszenarien stellen Sie also keinen separaten Antrag auf eine NIP.
Nach der Registrierung müssen Sie sich korrekt für die Sozialversicherung anmelden und Beiträge laufend abrechnen. Formfehler führen hier häufig zu Korrekturen und können Beitragsrückstände verursachen.
Wenn Sie von Anfang an Mitarbeiter einstellen oder langfristig mit Auftragnehmern zusammenarbeiten möchten, lohnt es sich, HR- und Payroll-Prozesse früh zu strukturieren: Personalabrechnung in Polen.
Wenn Ihr Geschäftsmodell eine Registrierung zur Umsatzsteuer (VAT) erfordert – oder Sie auf eine Befreiung verzichten möchten – reichen Sie das Formular VAT-R ein (je nach gewähltem Weg im Rahmen der CEIDG-Registrierung oder separat).
Die Umsatzsteuer ist einer der am häufigsten geprüften Bereiche beim Markteintritt ausländischer Unternehmen – insbesondere bei Handel, grenzüberschreitenden Dienstleistungen, Import/Export und EU-Geschäftspartnern.
In der Praxis gibt es zwei Vorgehensweisen:
In beiden Fällen benötigen Sie Gesellschafter- und Geschäftsführungsdaten, die Geschäftsadresse (Sitz), den Tätigkeitsumfang (PKD) sowie Gesellschaftsdokumente.
Für die Online-Registrierung ist entscheidend, wer unterschreibt und womit. Für Ausländer ist eine qualifizierte elektronische Signatur in Polen oft ein echter „Game-Changer“, weil sie:
In der Praxis sollten Sie die qualifizierte Signatur in der Vorbereitungsphase organisieren – nicht erst am Tag der Registrierung.
Nach der Eintragung im Krajowy Rejestr Sądowy (KRS) werden NIP und REGON über den One-Stop-Shop-Prozess auf Basis der Registrierungsdaten zugeteilt. Gleichzeitig muss die Gesellschaft in der Regel ergänzende Informationen an das Finanzamt übermitteln, die nicht zwingend im KRS-Antrag enthalten sind (z. B. Bankkonten, zusätzliche Adressen, bestimmte operative Angaben).
Wenn von Anfang an klar ist, dass die Gesellschaft Umsatzsteuerzahler sein wird, planen Sie VAT-R und unterstützende Unterlagen frühzeitig (z. B. Begründung des Geschäftsmodells, Verträge, geplante Transaktionen). Behörden prüfen die Umsatzsteuerregistrierung in der Praxis teils intensiv – besonders in sensiblen Branchen und bei grenzüberschreitenden Modellen.
Hier wird häufig Steuerberatung in Polen benötigt, um das Risiko von Verzögerungen zu reduzieren, die den Sales-Start beeinträchtigen.
Viele Gesellschaften müssen wirtschaftlich Berechtigte an das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR) melden. Die Meldung erfolgt durch eine bevollmächtigte Person und erfordert eine elektronische Signatur (qualifizierte Signatur oder – je nach Fall – Vertrauensprofil (Profil Zaufany)).
Die Steueridentifikationsnummer (NIP) ist der zentrale Identifikator im Kontakt mit der polnischen Finanzverwaltung – und in vielen Geschäftsprozessen (Rechnungsstellung, Registrierungen, Verträge, Banking).
Typischerweise gilt:
Die Umsatzsteuerregistrierung hängt von Art der Tätigkeit, Umfang und Geschäftspartnern ab. In der Praxis ist eine Registrierung üblich, wenn:
Praxis-Hinweis: Entscheiden Sie über die Umsatzsteuer, bevor Sie operativ starten – nicht erst nach den ersten Ausgangsrechnungen.
Im Jahr 2026 lassen sich die meisten Registrierungs- und Steuerformalitäten in Polen elektronisch erledigen – sofern Dokumente korrekt signiert werden.
Wenn Sie die Signatur einführen und Vertretungsrechte (wer unterschreibt, in welchem Umfang und in welchem System) sauber aufsetzen möchten, nutzen Sie praktische Unterstützung im Rahmen der Firmengründung in Polen.
Dies ist ein praxisnaher Überblick. Der Umfang kann je nach Rechtsform, Ausländerstatus und konkretem Verfahren variieren (z. B. CEIDG/KRS-Registrierung, Umsatzsteuer, CRBR, Meldungen nach der Eintragung).
Dokumente und Daten auf Personenebene
Dokumente und Daten auf Gesellschaftsebene
Praktischer Tipp: Wenn Sie zu Beginn kein physisches Büro haben, kann eine virtuelle Büroadresse akzeptabel sein. Entscheidend ist, dass sie compliant ist, Korrespondenz tatsächlich bearbeitet und im Fall einer Prüfung plausibel begründbar ist. Siehe: virtuelles Büro in Polen.
Wenn Sie in Polen investieren und einen reibungslosen, planbaren Start möchten, kann getsix® Sie bei der Unternehmensregistrierung in Polen, beim Umsatzsteuer- und Steuer-Setup sowie bei der Implementierung einer laufenden Buchhaltung in Polen unterstützen. Kontaktieren Sie uns.
Ja, aber es hängt von der Staatsangehörigkeit und (bei Nicht-EU-Staatsangehörigen) vom Aufenthaltsstatus ab. Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen, ist die Alternative eine Gesellschaft – meist eine spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (sp. z o.o.) – oder andere Formen nach polnischem Recht.
In typischen Registrierungsverfahren ja – die Nummern werden im Rahmen der Registrierung (CEIDG/KRS) vergeben; anschließend werden ggf. fehlende, vom Finanzamt benötigte Angaben ergänzt.
Nicht immer, aber in der Praxis ist eine Registrierung bei B2B- und internationalen Modellen sehr häufig. Am besten entscheiden Sie das, bevor Sie den Verkauf starten.
Nicht in jeder Situation, aber für viele Ausländer ist sie der schnellste Weg, Online-Formalitäten zu erledigen und laufende Fristen zuverlässig einzuhalten.
Die Firmengründung in Polen als ausländische Person erfordert vor allem die Wahl der passenden Rechtsform (Einzelunternehmen vs. Gesellschaft), die Vorbereitung von Daten und Dokumenten sowie die Planung zentraler Steuerschritte – insbesondere der Steueridentifikationsnummer (NIP) und einer möglichen Umsatzsteuerregistrierung. In der Praxis zählen auch organisatorische Aspekte: die korrekte Adresse, richtige Meldungen zur Sozialversicherung (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) sowie die Fähigkeit, Dokumente effizient online zu signieren (häufig über eine qualifizierte Signatur). Ein gut vorbereiteter Registrierungsprozess reduziert Verzögerungen und hilft Ihnen, in Polen schneller operativ zu starten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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