Ausweitung der Regeln für die Einreise aus dem Ausland nach Polen
3 September 2021
3 September 2021
Die Regierung hat beschlossen, die Beschränkungen für die Einreise von Ausländern nach Polen zu verlängern. Ursprünglich sollten die Beschränkungen bis zum Ende der Sommerferien gelten, aber mit der jüngsten Änderung der Verordnung wurden sie um einen weiteren Monat verlängert – bis zum 30. September 2021. Nachfolgend erinnern wir Sie an die aktuellen Regeln:
In der Regel müssen Personen, die aus dem Schengen-Raum nach Polen einreisen, einen negativen Coronavirus-Infektionstest vorweisen. Gleichzeitig entbindet ein negatives Testergebnis automatisch von der Quarantänepflicht.
Der Test muss jedoch nicht durchgeführt werden, und die Quarantäne gilt dann auch nicht für Personen, die aus den an Polen angrenzenden EU-Ländern, d. h. Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Litauen und Schweden, nach Polen kommen, um hier geschäftlich, beruflich oder gegen Bezahlung zu arbeiten. Diese Regelung gilt für den Grenzübertritt in einem Fahrzeug oder zu Fuß.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass bei der Einreise nach Polen mit dem Flugzeug jedoch andere Regeln gelten. Jede Person, die in Polen am Flughafen ankommt, muss ein negatives Testergebnis mit sich führen. Gleichzeitig befreit ein negatives Testergebnis automatisch von der Quarantänepflicht.
Arten von Tests: Derzeit sind PCR- und Antigentests von der Quarantänepflicht befreit. Das Testergebnis ist 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ergebnisses gültig, und sollte in polnischer oder englischer Sprache, in Papierform oder elektronischer Form, vorgelegt werden.
In der Regel müssen Personen, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreisen, kein negatives Coronavirus-Testergebnis mit sich führen, den sie unterliegen bei ihrer Ankunft einer obligatorischen Quarantäne. Sie können nicht auf der Grundlage eines negativen Testergebnisses, das vor der Einreise ermittelt wurde, aus der Quarantäne entlassen werden, es sei denn, das diagnostische Testergebnis wurde durch eine digitale COVID-Bescheinigung der EU bestätigt.
Bei Geschäftsreisen sind nur Personen von der Quarantäne befreit, die geimpft, sind oder die obligatorische Isolierung nicht länger als sechs Monate vor dem Grenzübertritt abgeschlossen haben, oder deren negatives Testergebnis durch eine digitale COVID-Bescheinigung der EU bestätigt wurde. Andere Personen, auch wenn sie zu Arbeitszwecken einreisen, müssen sich der obligatorischen Quarantäne unterziehen, können diese jedoch verkürzen, indem sie sich nach 7 Tagen einem Test unterziehen, und sodann ein negatives Ergebnis erhalten.
Geimpfte und genesene Personen sind von den oben genannten Anforderungen (Tests und Quarantäne) befreit. Geimpfte und genesene Personen können ohne diese Einschränkungen nach Polen einreisen. Sie müssen eine Bescheinigung mit sich führen, die ihren Status entsprechend bestätigt. Die Befreiung gilt sowohl für Schengen- als auch für Nicht-Schengen-Reisende.
Quelle: Informationen von unserem Partner – sdzlegal Schindhelm Law Office
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