Ab dem 1. Juli 2020 gilt eine neue Matrix für Mehrwertsteuersätze
15 Juni 2020
15 Juni 2020
Gemäß dem Gesetz vom 9. August 2019 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt, Pos. 1751, 2200 und von 2020, Pos. 568) tritt ab 1. Juli 2020 eine neue Matrix für Mehrwertsteuersätze in Kraft. Durch deren Einführung wird die Anwendung der bisherigen Polnischen Klassifizierung für Produkte und Dienstleistungen (PKWiU 2008) durch die folgenden Klassifizierungen ersetzt:
Dies beinhaltet auch eine allgemeine Senkung der Mehrwertsteuersätze, da von nun an für die verschiedenen Kapitel der Kombinierten Nomenklatur (KN) (die bestimmte Warengruppen berücksichtigen) nur noch ein Mehrwertsteuersatz gilt, und für den Fall, dass der MWSt.-Satz für die Waren geändert werden musste, wurde das Prinzip der „Angleichung nach unten“ angewandt, d.h. die Mehrwertsteuer wurde in der Regel gesenkt.
Seit der Einführung der neuen Matrix für Mehrwertsteuersätze ist die WIS (Verbindliche Information über die Mehrwertsteuersätze), die Rechtsschutz gegenüber den Steuerbehörden bietet, bindend geworden. WIS ist eine Verwaltungsentscheidung, in der der Direktor der Nationalen Steuerverwaltung bestimmt, welcher Mehrwertsteuersatz für die von Ihnen angegebenen Waren oder Dienstleistungen angemessen ist. Der Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Verwaltungsentscheidung zur Festlegung des MWSt.-Satzes konnte bereits ab 1. November 2019 gestellt werden.
Die Anwendung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes für jedes Kapitel der Kombinierten Nomenklatur führt zu einer Erleichterung der Zuordnung von Warengruppen zu den richtigen MWSt.-Sätzen.
Am 1. Juli 2020 ist die Polnische Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen (PKWiU 2008) ausgelaufen, und Waren für MwSt-Zwecke werden nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder der Polnischen Klassifizierung von Bauobjekten (PKOB) gekennzeichnet.
Von diesem Zeitpunkt an gilt für ganze Warengruppen (KN-Kapitel) nur noch ein Mehrwertsteuersatz, wodurch das System der Mehrwertsteuersätze vereinfacht werden sollte.
Es ist bemerkenswert, dass die Europäische Kommission jedes Jahr eine neue Version der Kombinierten Nomenklatur in einer Durchführungsverordnung veröffentlicht. Daher müssen die Steuerzahler jedes Jahr überprüfen, ob sich die Klassifizierung der Waren, an denen sie interessiert sind, nicht geändert hat.
Die im Jahr 2020 geltende Kombinierte Nomenklatur (KN) wurde durch die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2019/1776 vom 9. Oktober 2019 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt.
Die KN-Nummer der Waren kann mit Hilfe der vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbindungsschlüssel zwischen KN und PKWiU 2015 und zwischen PKWiU 2015 und PKWiU 2008 ermittelt werden.
Nachstehend finden Sie Beispiele für geänderte Mehrwertsteuersätze, die ab dem 1. Juli 2020 gelten:
Quellenangabe:
https://www.podatki.gov.pl/vat/abc-vat/matryca-stawek-vat/
https://www.biznes.gov.pl/pl/firma/podatki-i-ksiegowosc/chce-rozliczac-vat/proc_707-wiazaca-informacja-stawkowa
https://www.gov.pl/web/finanse/co-nowego-w-lipcu–dzialania-mf-i-kas
https://www.kis.gov.pl/wiadomosci/komunikaty/-/asset_publisher/W24v/content/matryca-stawek-od-1-lipca-2020-r?redirect=https%3A%2F%2Fwww.kis.gov.pl%2Fstart%3Fp_p_id%3D101_INSTANCE_4N6z%26p_p_lifecycle %3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p_p_mode%3Dview%26p_p_col_id%3D_118_INSTANCE_Jjb0__column-2%26p_p_col_count%3D1
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