Achtung: Änderungen im Abfallgesetz – Neue Verpflichtungen für Unternehmen
20 Dezember 2019
20 Dezember 2019
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nahezu jeder Unternehmer verpflichtet ist, sich in der zentralen Abfalldatenbank (BDO) einzutragen und eine Registrierungsnummer herunterzuladen. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Eintragung in diesem Register oder das Fehlen einer BDO-Nummer auf Rechnungsbelegen des Unternehmens kann mit Bestrafungen von 5.000,00 PLN bis zu 1 Million PLN geahndet werden. Industrieproduzenten und Waren-Importeure sollten besonders aufmerksam und vorsorglich bezüglich der Änderungen der Vorschriften agieren.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung: https://bdo.mos.gov.pl/
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website.
Ihr getsix® Team
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