Der Schutzschild des Polnischen Entwicklungsfonds 1.0 für kleine und mittelständische Unternehmen – neue Regelungen
22 Juni 2021
22 Juni 2021
Am 13. April 2021 änderte der Polnische Entwicklungsfonds die derzeit geltenden Regeln und Vorschriften für die Beantragung der Teilnahme am Regierungsprogramm „Finanzieller Schutzschild des Polnischen Entwicklungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen“. Die geänderte Fassung der Regeln trat am 28. April 2021 in Kraft.
Die eingeführten Änderungen betreffen in erster Linie die Regeln für die Abrechnung und Rückzahlung der unter dem Schutzschirmprogramm Version 1.0 gewährten Zuschüsse.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten davon vor:
Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt ausschließlich über das Electronic-Banking-System der den Zuschuss durchleitenden Hausbank. Der Begünstigte ist verpflichtet, eine Abrechnungserklärung abzugeben, d.h. ein Dokument, das alle notwendigen Informationen für die Abrechnung und die nach den Vorschriften erforderlichen Angaben enthält. Danach wird der Polnische Entwicklungsfonds über das Electronic Banking der Hausbank einen Entwurf der Subventionsabrechnung zur Verfügung stellen, welches Daten enthält, zu denen der Polnische Entwicklungsfonds Zugang hat (von der Sozialversicherungsanstalt, der nationalen Steuerverwaltung und dem Finanzministerium). Diese Daten sollten überprüft und ggf. mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden.
Das erhaltene Formular sollte dann um die fehlenden Informationen ergänzt werden, die für die korrekte Ermittlung des Forderungsverzichts entscheidend sind.
Das auf diese Weise ausgefüllte Formular ermöglicht die Generierung eines Entwurfs der Erklärung, welche von Ihnen zu prüfen und dann im Rahmen des Electronic Banking Ihrer Hausbank zu genehmigen ist.
Nach der Einreichung der Erklärung wird der Polnische Entwicklungsfonds diese prüfen und eine der drei folgenden Entscheidungen treffen:
Die Abrechnungserklärung ist frühestens am ersten Tag nach Ablauf der 12 Monate nach Auszahlung des Zuschusses, und spätestens 10 Arbeitstage nach Ablauf der 12 Monate nach Auszahlung des Zuschusses, vorzulegen.
Die Entscheidung des Polnischen Entwicklungsfonds wird innerhalb von 15 Arbeitstagen, gerechnet ab dem letzten Tag der Frist für die Subventionsabrechnung, getroffen. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden.
Die bisherigen Bedingungen des Erlasses der erhaltenen Subvention für kleinere und mittlere Unternehmen unterlagen keiner Änderung, sondern wurden lediglich konkretisiert:
Die detaillierten Bedingungen des Forderungsverzichts der erhaltenen Subvention finden Sie hier in den Vorschriften.
Für Begünstigte, die unter einem bestimmten Branchencode der polnischen Klassifikation der Unternehmensaktivitäten agieren, ist es möglich, 100 % der erhaltenen Subvention erlassen zu bekommen. Die Liste der Branchencodes finden Sie in den Vorschriften. Bitte beachten Sie: Die Tätigkeit unter diesen Branchencodes der Polnischen Klassifikation der Tätigkeiten muss tatsächlich ausgeführt werden. Dieser Branchencode muss am 31.12.2019 in den entsprechenden Unternehmensregistern auch tatsächlich erscheinen.
Darüber hinaus muss der Begünstigte die folgenden Bedingungen gemeinsam erfüllen:
Der maximale Forderungsverzichtsbetrag beträgt bis zu 3,5 Mio. PLN.
Das Finanzministerium hat zu dieser Frage noch nicht Stellung genommen. Wenn nicht entschieden wird, dass diese Beträge steuerfrei sind, dann ist der Forderungsverzicht steuerpflichtig.
Sie können sich gerne an Ihre Ansprechpartner von getsix® wenden. Wir bieten inhaltliche Unterstützung im Prozess der Qualifizierung für den Finanzschutzschirm des Polnischen Entwicklungsfonds, sowie Hilfe bei der Erledigung der Formalitäten bei der Abrechnung von Fördermitteln aus dem Polnischen Entwicklungsfonds.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren