Eine umfassende Bewertung der Bereitschaft Ihrer Organisation, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie und des Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem zu erfüllen.
Die NIS2-Richtlinie betrifft wesentliche und wichtige Einrichtungen, die in Sektoren tätig sind, die für das Funktionieren des Staates und der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Einrichtungen, die eine bestimmte Tätigkeitsgröße erreichen (grundsätzlich: mittlere und große Unternehmen — 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme im Vorjahr) und Dienste erbringen, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit, Wirtschaft oder öffentliche Ordnung hätte.
NIS2 betrifft auch Einrichtungen, die Dienste oder Produkte an wesentliche oder wichtige Einrichtungen liefern. Das Hauptkriterium ist die Bedeutung für die Kontinuität kritischer Dienste oder die Zugehörigkeit zur Lieferkette.
NIS2 ist im Gesetz über das nationale Cybersicherheitssystem (KSC) enthalten. Das Gesetz wurde vom Präsidenten unterzeichnet (Stand: Februar 2026). Vacatio legis: 14 Tage ab Veröffentlichung im Gesetzblatt. Inkrafttreten: voraussichtlich März 2026.
Das Parlament hat die Anpassungsfristen verlängert: 6 Monate für die Registrierung, 12 Monate für die Umsetzung und ein 2-jähriges Moratorium für Strafen eingeführt.
Sektor und Rolle in der Wirtschaft sind wichtiger als die Rechtsform. Polnische Niederlassungen von Konzernen in regulierten Branchen müssen dem polnischen KSC/NIS2-Gesetz entsprechen.
Pflichten und Verantwortung liegen bei der Geschäftsführung / dem Vorstand — auch finanziell.
Direkte Aufsicht: Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung und Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
Formale Pflichten: Genehmigung von IT-Richtlinien, Risikoanalyse und verpflichtende Schulungen für die Geschäftsführung.
Persönliches Risiko: Möglichkeit, Geldstrafen direkt gegen Geschäftsführer bei grober Fahrlässigkeit zu verhängen.
Geldstrafen: Bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Umsatzes (für wesentliche Einrichtungen).
Behördliche Befugnisse: Möglichkeit, Anordnungen und Verbote zu erlassen sowie Ad-hoc-Audits durchzuführen.
Geschäftliche Auswirkungen: Zivilrechtliche Haftung gegenüber Vertragspartnern und Risiko von Reputationsverlust und Vertragsverlust in der Lieferkette.
Die NIS2-Richtlinie erfordert die Umsetzung umfassender Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen.
Entwicklung und Umsetzung einer IT-Sicherheitspolitik sowie von Methoden, Verfahren und Werkzeugen zur Bewertung und Steuerung von Cyberrisiken, z.B. gemäß ISO/IEC 27005.
Aktivitäten und Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle — von der Erkennung bis zur Meldung und Beseitigung der Folgen. Meldung von Vorfällen an CSIRT innerhalb von 24 Stunden.
Business Continuity Plan (BCP) und IT Disaster Recovery Plan (DRP). Tägliche Backups, Test-Wiederherstellungen aus Backups.
Risikomanagement aus der Nutzung von Subunternehmer- und IT-Lieferantendiensten. Sicherheitsaudits von Lieferanten, Zertifikate (z.B. ISO 27001).
Sicherheit im gesamten Lebenszyklus von IT-Systemen — Beschaffung, Entwicklung, Aktualisierung, Wartung, Außerbetriebnahme. „Security by Design“.
Interne und externe Audits, Penetrationstests, Benchmarking gegen Standards (ISO 27001, CIS Benchmark). Berichterstattung an die Geschäftsführung.
Starke Passwörter und MFA, Cybersicherheitsschulungen, Phishing-Simulationen, Prinzip der geringsten Berechtigung, Sensibilisierungskampagnen.
Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand (BitLocker) und bei der Übertragung (TLS 1.3, VPN). Verwaltung kryptographischer Schlüssel (KMS). Digitale Signaturen und PKI.
Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), RBAC, IT-Asset-Inventar, Datenklassifizierung, Asset-Lifecycle-Monitoring, DLP.
Unser Audit umfasst vier Schlüsselphasen — von der Planung bis zur Lieferung eines Berichts mit Empfehlungen für Korrekturmaßnahmen.
Wir helfen Ihrer Organisation, sich auf die NIS2-Anforderungen vorzubereiten.
Jede der einzelnen und unabhängigen Mitgliedsfirmen von HLB Poland verfügt über eigene HLB-Kontaktpartner.
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