Entwurf des Standpunkts zur Klassifizierung öffentlich-rechtlicher Belastungen und umsatzabhängiger Lasten
8 Januar 2025
8 Januar 2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Rechnungslegungs Standards Committee den Entwurf des Standpunkts zur Klassifizierung der öffentlich-rechtlichen Belastungen und zur Identifizierung von umsatzbezogenen Abgaben (Umsatzsteuern) sowie zu den Grundsätze der Erfassung von Umsatzsteuern für die Zwecke der Erstellung von Jahresabschlüssen zur öffentlichen Diskussion gestellt hat.
Ziel dieses Standpunkts ist es, die Grundsätze zur Klassifizierung der verschiedenen Arten von öffentlich-rechtlichen Belastungen für Rechnungslegungszwecke zu systematisieren und die Grundsätze zur Bestimmung derjenigen öffentlich-rechtlichen Belastungen festzulegen, die aufgrund ihrer Art und wirtschaftlichen Bedeutung umsatzbezogene Steuern („Umsatzsteuer“) darstellen.
Dieser Entwurf gilt für alle öffentlich-rechtlichen Belastungen, unabhängig davon, ob die betreffende Belastung in der Gesetzgebung definiert ist, z.B. als Steuern, Gebühren, Beiträge oder Umlagen.
Frist für die Einreichung von Anmerkungen und Kommentaren direkt an Rechnungslegungs Standards Committee, bis zum 31. Dezember 2024.
Mehr erfahren (nur auf Polnisch verfügbar): https://www.gov.pl/web/finanse/projekt-stanowiska-w-sprawie-klasyfikacji-obciazen-publicznoprawnych-oraz-identyfikacji-tych-ktore-sa-zwiazane-z-obrotem-podatki-obrotowe
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