Entwurf einer Stellungnahme über die Offenlegung von Tätigkeiten, die aufgegeben oder eingestellt werden sollen
4 April 2023
4 April 2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Komitee für Rechnungslegungsstandards einen Entwurf einer Stellungnahme zur Offenlegung von Tätigkeiten, die eingestellt oder aufgegeben werden sollen, und zur Offenlegung von Informationen zu diesem Thema zur öffentlichen Diskussion vorgelegt hat.
Der Entwurf der Stellungnahme bezieht sich auf die Berichterstattung und die Offenlegung von aufzugebenden oder einzustellenden Tätigkeiten in den Jahresabschlüssen gemäß Artikel 47 Absatz 3 des Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994.
Die derzeitigen Rechtsvorschriften über die Rechnungslegung, einschließlich der Finanzberichterstattung, bieten keine ausreichende Grundlage für eine einheitliche und kohärente Darstellung der Auswirkungen von aufzugebenden oder einzustellenden Tätigkeiten in den Jahresabschlüssen, so dass Unternehmen, die zu deren Anwendung verpflichtet sind, unterschiedliche Lösungen anwenden. Dies beeinträchtigt die Annahme der Vergleichbarkeit der Abschlüsse.
Diese Situation war die Grundlage für den Ausschuss für Rechnungslegungsstandards, ein Positionspapier zu entwickeln und herauszugeben, dessen Bestimmungen dazu beitragen könnten, die Vergleichbarkeit der diesbezüglichen Informationen zu gewährleisten.
Die Frist für Kommentare und Rückmeldungen direkt an den CRS endet am 12. Mai 2023.
Kommentare und Rückmeldungen können unter www.gov.pl eingereicht werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren