EU Inc. in Polen: Was bedeutet das für ausländische Investoren?
25. August 2026
25. August 2026

Die EU Inc. ist eine vorgeschlagene EU-weite Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, die zentrale gesellschaftsrechtliche Regeln vereinheitlichen soll. Geplant sind eine Online-Registrierung innerhalb von 48 Stunden für höchstens 100 EUR, kein Mindestkapital und ein digitales Anteilsregister. Nationale Steuer-, Arbeits- und sonstige lokale Pflichten würden in Polen bestehen bleiben.
In diesem Artikel:
Die EU Inc. soll als freiwilliges 28. Rechtsregime neben den 27 nationalen Rechtsordnungen bestehen. Polnische Gesellschaftsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) oder die einfache Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna, PSA) blieben weiterhin verfügbar.
Nach dem Verordnungsentwurf COM(2026) 321 hätte die EU Inc. eigene Rechtspersönlichkeit und beschränkte Gesellschafterhaftung. Der Registrierungsstaat könnte frei gewählt werden, auch Polen. Für nicht harmonisierte Fragen bliebe das Recht des satzungsmäßigen Sitzes maßgeblich.
Im Fast-Track-Verfahren soll die Firmengründung vollständig online innerhalb von 48 Stunden und für höchstens 100 EUR erfolgen. Ein Mindestkapital wäre nicht vorgeschrieben; auch 0 EUR sollen möglich sein.
Der Vorschlag umfasst außerdem:
Die Kommission schätzt die möglichen Verwaltungseinsparungen in der gesamten EU auf 328–440 Mio. EUR über zehn Jahre, wenn rund 308.000 Unternehmen das Regime nutzen.
Nein. Die Harmonisierung betrifft in erster Linie das Gesellschaftsrecht. Bei einer Geschäftstätigkeit in Polen müssten weiterhin steuerliche Ansässigkeit, Betriebsstätten, Umsatzsteuer (VAT), Verrechnungspreise und die Besteuerung lokaler Tätigkeiten geprüft werden.
Unternehmen mit Beschäftigten in Polen müssten außerdem weiterhin das einschlägige polnische Arbeitsrecht und die Sozialversicherungsvorschriften beachten.
Die EU Inc. bedeutet daher nicht, dass eine einmalige Registrierung sämtliche lokalen Pflichten in anderen Mitgliedstaaten beseitigt.
Den größten Nutzen könnte die EU Inc. bei grenzüberschreitenden Strukturen bieten – insbesondere bei Gesellschaftern oder Investoren aus mehreren Ländern, Expansion in weitere EU-Märkte oder häufigen Finanzierungsrunden.
Für ausschließlich in Polen tätige Unternehmen können die Vorteile gegenüber einer polnischen sp. z o.o. oder PSA begrenzt bleiben. Die EU Inc. würde weder automatisch einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz (CIT) bieten noch polnische Steuer- und Beschäftigungspflichten aufheben.
Auch bestehende Gesellschaften sollen durch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung eine EU Inc. bilden können. Bei innerstaatlichen Vorgängen müssen jedoch mindestens zwei Jahre seit der Registrierung vergangen oder die ersten beiden Jahresabschlüsse genehmigt worden sein.
Die Europäische Kommission legte den Vorschlag am 18. März 2026 vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft unter 2026/0074(COD). Derzeit kann eine EU Inc. weder in Polen noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert werden.
Die EU-Institutionen streben politisch eine Einigung bis Ende 2026 an. Nach dem aktuellen Vorschlag soll die Verordnung jedoch erst zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.
Die EU Inc. könnte die europäische Expansion künftig vereinfachen, ist derzeit jedoch kein Grund, einen Markteintritt in Polen aufzuschieben. Geschäftsmodell, Besteuerung, Beschäftigung, Finanzierung und regulatorisches Umfeld bleiben zentrale Faktoren bei der Wahl der Rechtsform.
EU Inc. in Polen: Was bedeutet das für ausländische Investoren?
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