Firmengründung in Polen – Unterschiede in der Besteuerung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen
28 April 2025
28 April 2025
Die Firmengründung in Polen ist für ausländische Unternehmer dank der stabilen Wirtschaft und der günstigen Investitionsbedingungen eine attraktive Option. Vor der Gründung eines Unternehmens ist es jedoch wichtig, die Rechtsform festzulegen, die sich sowohl auf die steuerlichen als auch auf die betrieblichen Verpflichtungen auswirkt. Viele ausländische Unternehmen stehen vor der Frage: Soll eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung gegründet werden? Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Formen zu kennen – insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Verpflichtungen.
Eine Zweigniederlassung ist ein formal getrennter Teil eines ausländischen Unternehmens, der in Polen dieselben Tätigkeiten ausüben kann wie in seinem Heimatland. Im Gegensatz zu einer Repräsentanz darf eine Zweigniederlassung geschäftliche Aktivitäten ausüben, Verträge abschließen, Waren verkaufen und Dienstleistungen erbringen.
Beispiel: Ein Technologieunternehmen, das in Deutschland Softwareentwicklungsdienstleistungen anbietet, kann eine Zweigniederlassung in Polen eröffnen und polnischen Kunden dieselben Dienstleistungen anbieten.
Die Firmengründung in Polen in Form einer Zweigniederlassung erfordert eine Eintragung in das polnische Handelsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS). Zudem ist die Zweigniederlassung verpflichtet, eine eigene Buchführung gemäß polnischem Recht zu führen, und das ausländische Unternehmen muss eine Person benennen, die befugt ist, ihn zu vertreten.
Eine Repräsentanz ist eine Unternehmensform, die auf Werbe- und Marketingaktivitäten für ein ausländisches Unternehmen oder das Land, aus dem das Unternehmen stammt, beschränkt ist. Sie darf keine geschäftlichen Tätigkeiten ausüben, keine Produkte verkaufen, keine Dienstleistungen anbieten und keine Verträge abschließen.
Beispiel: Ein Unternehmen, das medizinische Geräte herstellt, kann eine Repräsentanz in Polen eröffnen, die Konferenzen organisiert, an Messen teilnimmt und Produkte bewirbt. Das Unternehmen darf jedoch die Geräte nicht direkt verkaufen oder technischen Service anbieten.
Die Repräsentanz muss in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen eingetragen werden, das vom Minister für Wirtschaftsentwicklung geführt wird. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Repräsentanz: darf nur Werbe- und Marketingaktivitäten durchführen. Sie darf keine Produkte verkaufen oder Dienstleistungen für Kunden in Polen erbringen.
Zweigniederlassung: ist uneingeschränkt berechtigt, Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den Tätigkeiten der Muttergesellschaft durchzuführen.
Eine Repräsentanz muss in das vom Minister für Wirtschaftsentwicklung geführte Register ausländischer Repräsentanzen eingetragen werden.
Zweigniederlassung: muss im Handelsregister (KRS) eingetragen sein, was eine vollständige Buchführung gemäß den polnischen Buchhaltungsvorschriften erfordert.
Repräsentanz: keine finanzielle Verantwortung in Polen, da keine geschäftlichen Transaktionen durchgeführt werden dürfen.
Zweigniederlassung: Erweiterung der Muttergesellschaft, wodurch alle in Polen entstehenden Verbindlichkeiten direkt mit dem Hauptsitz des Unternehmens verbunden sind.
Im nächsten Abschnitt werden die steuerlichen Unterschiede zwischen beiden Geschäftsformen sowie die jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen für ausländische Unternehmer näher erläutert.
Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wird als aktiv betrachtet, wenn sie in Polen geschäftlich tätig ist. In diesem Fall unterliegt die ausländische Muttergesellschaft der polnischen Körperschaftsteuer (KSt) auf die in Polen erzielten Gewinne.
Entscheidend ist, ob die von der Zweigniederlassung ausgeübten Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Gründung einer sogenannten ausländischen Betriebsstätte erfüllen, was nach dem CIT-Gesetz unter anderem bedeutet:
Erfüllt die Zweigniederlassung diese Kriterien, ist sie verpflichtet, eine polnische Buchhaltung zu führen und monatliche Steuervorauszahlungen zu leisten. Der Steuersatz beträgt 19 % bzw. 9 % für kleine Steuerzahler, und die Abrechnung erfolgt nach den für polnische Unternehmen geltenden Regeln.
Eine Zweigniederlassung, die Waren oder Dienstleistungen in Polen verkauft, muss sich für die polnische Mehrwertsteuer (MwSt) registrieren. Die Registrierung muss erfolgen, bevor eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird.
In bestimmten Fällen kann eine ausländische Gesellschaft mit einer Niederlassung in Polen von der MwSt-Registrierung befreit sein, wenn sie bestimmte Bedingungen nach EU- und polnischem Recht erfüllen. Der entscheidende Faktor ist, ob die Niederlassung ein ständiger Geschäftssitz ist, was von einer angemessenen Organisationsstruktur und Ressourcen abhängt.
Da die Repräsentanz keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausübt, unterliegt sie nicht der Körperschaftssteuer. Wenn das ausländische Unternehmen jedoch Mitarbeiter in Polen beschäftigt, muss es:
Da eine Repräsentanz keine Geschäftstätigkeiten ausführt, ist sie nicht zur MwSt-Registrierung verpflichtet. Sämtliche Betriebskosten, wie Büromiete oder Marketingausgaben, werden von der ausländischen Muttergesellschaft getragen. In manchen Fällen kann die Muttergesellschaft eine Erstattung der polnischen Mehrwertsteuer beantragen.
Kriterium | Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens | Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens |
---|---|---|
KSt-Besteuerung | Ja, auf in Polen erzielte Gewinne | Nein |
MwSt-Registrierung | Ja, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen erbringt oder Waren verkauft | Nein |
ESt & Sozialabgaben für Mitarbeiter | Ja | Ja |
Die Wahl zwischen einer Repräsentanz und einer Zweigniederlassung hängt von der Unternehmensstrategie ab. Wenn ein ausländisches Unternehmen nur seine Geschäftstätigkeit in Polen bewerben möchte, ist eine Repräsentanz eine ausreichende Lösung. Für Unternehmen, die jedoch planen, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen und in Polen Einnahmen zu erzielen, müssen eine Zweigniederlassung gründen und die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.
Die Firmengründung in Polen in Form einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz erfordert eine sorgfältige Planung. Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen und die regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Änderungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
Um Registrierungs- und Steuerprobleme zu vermeiden, ist es ratsam, professionelle Steuerberatung in Polen in Anspruch zu nehmen. Bei getsix® bieten wir umfassende Unterstützung für ausländische Unternehmer, die eine Firma in Polen gründen möchten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Registrierung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, vollständige Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen sowie rechtliche und Lohnbuchhaltungsberatung. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen auf dem polnischen Markt unterstützen können!
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren