Null-Einkommenssteuer – Erleichterung für junge Menschen unter 26
16 September 2019
16 September 2019
Am 1. August 2019 wurde eine Steuerbefreiung der Gehälter von Personen unter 26 eingeführt. Die Regeln für die Verwendung der Null-Einkommenssteuer sind vorteilhaft für diejenige jungen Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags, einer Heimarbeit und eines Dienstleistungsvertrags beschäftigt sind. Nicht alle Gehälter und Einkommen werden von der Befreiung erfasst, und der freie Betrag hängt vom Bruttogehalt ab.
Das neue Gesetz betrifft die Abschaffung der Einkommenssteuer von den Einnahmen aus der Arbeit (aus dem Dienstverhältnis, dem Arbeitsverhältnis, der Heimarbeit und dem genossenschaftlichen Arbeitsverhältnis) und aus den Dienstleistungserträgen, die von Personen bis zum Alter von 26 Jahren erzielt werden – bis zu einem Betrag, der die Summe von 85 528 PLN in einem Steuerjahr nicht übersteigt (dies entspricht der Obergrenze des ersten Bereichs des Steuertarifs). Das Gesetz gilt nicht für Einnahmen aus Geschäftstätigkeiten und Werkverträgen. Der Gesetzentwurf wurde am 4. Juli 2019 verabschiedet und wird in Kürze dem Senat vorgelegt.
Ein Hauptziel ist es, die fiskalische Belastung junger Menschen zu verringern, die ihre Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses, einer Beschäftigung in den Genossenschaften, eines Dienstverhältnisses, eines vorgeschriebenen Arbeitsverhältnisses oder eines mit den Arbeitgebern abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags ausführen. Nach Einschätzung des Gesetzgebers erleichtert die Verringerung der Belastungen den jungen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und denjenigen, die in der sogenannten „Schattenwirtschaft“ arbeiten, ermöglicht sie, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Es wird erwartet, dass das Gesetz zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung junger Menschen und zum Rückgang der Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe beiträgt.
Die Befreiung von der Einkommenssteuer soll für Einnahmen gelten, die von Personen unter 26 bis zu einem Betrag von 85 528 PLN in einem bestimmten Steuerjahr erzielt werden. Gemäß den verabschiedeten Vorschriften gilt die Obergrenze unabhängig von der Anzahl der Verträge, die der Arbeitnehmer in einem bestimmten Jahr abschließt. Zu beachten ist nur, dass bei der Berechnung der Höhe der steuerbefreiten Einnahmen die pauschal steuerpflichtigen Einnahmen, die einkommensteuerbefreiten Einnahmen und die Einnahmen, von denen die Steuererhebung nach den Bestimmungen der Steuerverordnung abgesehen wurde, nicht berücksichtigt werden.
Das Gesetz tritt ab dem 1. August 2019 in Kraft und für die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen soll die Steuerbefreiungsgrenze 35 636,67 PLN betragen.
Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Person unter 26 beim Zahler eine entsprechende Erklärung abgeben, damit der Zahler bei der Gehaltzahlung keine Vorauszahlungen für die Einkommensteuer abzieht. In diesem Jahr gilt diese Erklärung für die Gehälter, die für den Zeitraum von August bis Dezember 2019 gezahlt werden. Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben und der Zahler zieht Vorauszahlungen für Einkommenssteuer ein, so werden sie bei der jährlichen Abrechnung der Einkommenssteuer für das Jahr 2019 zurückerstattet.
Wir werden die Arbeiten an diesem Gesetz verfolgen und Sie über gravierende Änderungen auf dem Laufenden halten.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie höflichst um Ihren Kontakt.
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