Regierung plant Steuer auf leerstehende Wohn-Immobilien
11 April 2023
11 April 2023
Laut Forschungs-Institutionen beträgt der Wohnungs-Mangel in Polen rund 1,5 bis 2 Mio. Wohnungen. Gleichzeitig gibt es aber nach Angaben des Statistikamtes GUS rund 1,8 Mio. leerstehende Wohnungen.
Um dieses Mißverhältnis aufzulösen und die Spekulation mit Wohnungspreisen zu bekämpfen, hat die Regierung bereits schon zum Jahreswechsel angekündigt, die Eigentümer von über lange Zeit leerstehenden Wohnungen mit höheren Steuern zu belasten. War zunächst davon die Rede, auch Privatpersonen, die sieben oder acht Wohnungen kaufen, steuerlich zu belasten, so hat Ministerpräsident Mateusz Morawiecki kürzlich präzisiert, dass die Beschränkungen zunächst nur auf die großen Investitionsfonds-Gesellschaften fokussiert werden. Danach sollen die Fondsgesellschaften beim Wohnungs-Kauf anstelle der bisher üblichen 2 Prozent PCC-Steuer (PCC – Steuer für zivilrechtliche Handlungen) 6 Prozent PCC-Steuer bezahlen. Dies soll sowohl für den Sekundärmarkt (Bestands-Immobilien) wie für den Primärmarkt (Neubau) gelten. Wer dann eine Immobilie von einem mehrwertsteuerpflichtigen Bauträger erwirbt, wird dann neben der Mehrwertsteuer (8 Prozent) mit einer zusätzlichen Steuer belastet.
Auf diese Weise soll der weitverbreitete Prozess beschränkt werden, dass Fonds-Gesellschaften große Wohnungspakete kaufen, ihre Gewinnmargen darauf schlagen und diese dann teurer weiter verkaufen. Weiterhin will die Regierung in Abänderung des Gesetzes über lokale Steuern und Abgaben die Städte und Gemeinden bevollmächtigen, höhere Immobiliensteuer-Sätze für Wohnraum-Lokale zu beschließen, die länger als drei Monate nicht bewohnt werden. Sowohl bei der ersten wie auch bei der zweiten von der Regierung geplanten Maßnahme haben Rechts-Experten Zweifel an deren Verfassungskonformität. Zudem erhebt sich schon vom praktischen Gesichtspunkt die Frage, wie man denn feststellen will, ob denn eine Wohnung schon drei Monate leer steht.
Source: Wirtschafts-Markt Polen (03-2023 Issue 324)
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