Stellungnahme des Rechnungslegungsstandardsausschusses (KSR) zu Jahresabschlüssen für einen besonderen Bilanzstichtag in Polen
20. April 2026
20. April 2026

Der Rechnungslegungsstandardsausschuss (KSR) hat eine Stellungnahme zu Jahresabschlüssen veröffentlicht, die für einen bedonderen Bilanzstichtag, d. h. einen anderen Stichtag als den Abschlussstichtag des Geschäftsjahres – erstellt wurden, sowie zum ersten danach erstellten Jahresabschluss.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 30. März 2026 unter Punkt 47 des Amtsblatts des Ministers für Finanzen und Wirtschaft die Bekanntmachung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft vom 15. März 2026 veröffentlicht wurde, in der der Beschluss des Rechnungslegungsstandardsausschusses (KSR) zur Verabschiedung dieser Stellungnahme bekannt gegeben wurde.
Die Stellungnahme trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt erstmals für die in Abschnitt 1 der Stellungnahme genannten Jahresabschlüsse, die für einen Bilanzstichtag erstellt werden, der nach dem Datum des Inkrafttretens der Stellungnahme liegt, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist.
Die Stellungnahme präzisiert die Bestimmungen des polnischen Rechnungslegungsgesetzes (UoR) in Bezug auf:
Die in der Stellungnahme enthaltenen Beispiele erleichtern das Verständnis der behandelten Themen.
Der vollständige Text der KSR-Stellungnahme ist hier verfügbar: https://www.gov.pl/attachment/7c3b29c7-efe9-4eda-91f6-cd283a4f49c2.
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