Tax Focus 2019 | Kommende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuerabrechnungen, die bald in Kraft treten sollen
10 Juli 2019
10 Juli 2019
Veröffentlicht am: 11-10-2019
Veröffentlicht am: 30-08-2019
Sehr verehrte Damen, Sehr geehrte Herren,
wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf ein breites Paket von Änderungen im Bereich der VAT-Verrechnungen lenken, welches in der 2. Jahreshälfte 2019 in Kraft treten soll. Ein Teil der Änderungen (betreffend die verpflichtende Anwendung der geteilten Zahlung VAT (split payment im Englischen)) betrifft nur ausgesuchte Branchen, ein anderer Teil dieser Änderungen betrifft jedoch alle VAT-Steuerzahler.
Die Steuerberater der Steuerberaterkanzlei Accreo, in Zusammenarbeit mit getsix®, haben für Sie eine prägnante Zusammenfassung der auf uns alle zukommenden Änderungen vorbereitet, welche wir Ihnen in der Anlage zur Lektüre wärmstens ans Herz legen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Änderungen vertraut zu machen, und schnellstens die Implementierung von entsprechenden VAT-Arbeitsanweisungen in die Tat umzusetzen. Wir sind bereit, Ihnen bei diesem Prozess zu helfen, sowohl mit der Theorie als auch in der Praxis.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie höflichst um Ihren Kontakt.
Am 27. Mai 2019 unterzeichnete der Präsident den Entwurf der Gesetzesnovelle zur Schaffung einer Weißbuchliste der Umsatzsteuerpflichtigen. Das Gesetz soll am 1. September 2019 in Kraft treten.
Die Weißbuchliste der Umsatzsteuerpflichtigen wird Informationen enthalten über:
Die Geschäftspartner-Suche wird über die Steueridentifikationsnummer (NIP-Nummer) und einen Teil der Unternehmensbezeichnung oder des Namens des Rechtsträgers möglich sein.
Anzumerken ist, dass die Beträge, die auf andere Kontonummern als die in der Weißbuchliste angeführten überwiesen werden und PLN 15.000,00 überschreiten, nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden können. Diese Sanktion wird jedoch erst ab 1. Januar 2020 eingeführt (ähnlich wie die geplanten Sanktionen wegen Nichtanwendung des obligatorischen Mechanismus der geteilten Zahlung, der nachstehend besprochen wird).
Wesentlich ist hierbei, ob das Bankkonto am Tag der Überweisung in der Auflistung eingetragen war. Ausschlaggebend ist somit der Tag der Zahlungsanweisung, aber nicht der Belastung des Bankkontos des Erwerbers.
Ausnahmen von dieser Regelung Wenn dem Steuerpflichtigen ein Fehler unterlaufen ist, kann er einen über PLN 15.000,00 liegenden Betrag, der auf ein anderes Bankkonto überwiesen worden ist, als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkennen, wenn er:
Diese Auflistung wird bekannt gegeben:
Veröffentlicht am: 30-08-2019
Der Mechanismus der geteilten Zahlung (das Split-Payment-Verfahren) wird für bestimmte Sektoren ab 1. November 2019 eingeführt. Derzeit konnte Split-Payment (Mechanismus der geteilten Zahlung) nach polnischem Recht freiwillig angewandt werden.
Annahmen des Entwurfs:
Obligatorisch ist die Anwendung des Split-Payment-Verfahrens unter anderem für1:
Auf diese Weise wird die Pflicht der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens durch den Split-Payment-Mechanismus ersetzt.
Sanktionen:
Für Steuerpflichtige vorteilhafte Änderungen:
Möglichkeit der Bezahlung (im Split-Payment) durch nur eine Überweisungsanweisung der Forderungen aus mehr als einer Rechnung.
Veröffentlicht am: 11-10-2019
Der Mechanismus der geteilten Zahlung Split Payment wird bereits ab dem 1. Juli 2018 angewendet. Wesentlich ist, dass seine Anwendung bisher freiwillig war, nach dem Prinzip, dass der Leistungsempfänger entscheiden konnte, ob er die Zahlung im Split Payment vornimmt, und zwar mit Überweisung des Nettobetrags auf das gewöhnliche Geschäftskonto und des Umsatzsteuerbetrags auf das so genannte Umsatzsteuerkonto. Ab 1. November 2019 ist dieser Mechanismus für ausgewählte Gruppen von Waren und Dienstleistungen obligatorisch.
Wir werden das Legislaturverfahren laufend verfolgen und Sie über diesbezügliche Änderungen informieren.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie höflichst um Ihren Kontakt.
Die Ihnen nunmehr übersandte Information ist genereller Natur und betrifft nicht die Situation einer besonderen Unternehmung. Wegen der Geschwindigkeit der Veränderungsprozesse in der polnischen Gesetzgebung bitten wir Sie für sich selber zu bestimmen, bei Erhalt dieser Information, ob diese noch auf dem laufenden Stand ist.
1Alle Waren werden in der neuen Anlage Nr. 15 zum Gesetzesentwurf angeführt. Gleichzeitig werden die derzeit geltenden Anlagen Nr. 11, Nr. 13 und Nr. 14 gestrichen.
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren