Auslandsniederlassung eines Unternehmens mit derselben Steueridentifikationsnummer (NIP) wie das Mutterunternehmen – Bestätigung in der Auslegung der Nationalen Steuerinformationsstelle in Polen
Der Direktor der Nationalen Steuerinformation hat in seiner individuellen Auslegung vom 22. August 2025 (Az. 0111-KDIB3-2.4018.8.2024.10.MGO) bestätigt, dass die Niederlassung..
Mehr erfahren19 November 2025














