Lohn- und Gehaltsabrechnung | HLB Poland

Soziale Absicherung bei Krankheit und Schwangerschaft

Zu den Personen, die bei Krankheit und Schwangerschaft pflichtversichert sind, gehören hauptsächlich Angestellte. Personen, die in der Renten- und Invaliditätspflichtversicherung versichert sind, und die u.a. auf der Grundlage eines Agenturvertrags arbeiten, in einem Auftragsverhältnis stehen, oder eine nicht landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen, können sich freiwillig für den Fall der Krankheit und Schwangerschaft versichern. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt

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18 April 2024

Änderungen beim Abzug für den betrieblichen Sozialfonds

Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 enthält keine besonderen Bestimmungen zur Berechnung des Grundfreibetrages für den Betriebssozialfonds (BSF). Daher gelten die allgemeinen Regeln, wonach die Höhe des Abzugs vom durchschnittlichen Monatsgehalt abhängt. Unter dem Begriff „Durchschnittsentgeld“ versteht man das durchschnittliche monatliche Gehalt in der nationalen Wirtschaft im vorangegangenen Jahr oder im zweiten Halbjahr des vorangegangenen

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22 Februar 2024

Besteuerung von Rückerstattungen aus den Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)

Am 18. Januar 2024 hat das Oberste Verwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt über die Grundsätze der Besteuerung von Rückerstattungen aus den Arbeitnehmer-Kapitalpläne, auch bekannt als PPK. (Aktenzeichen II FSK 435/21) Interpretationsstreit Der Streit begann mit einem Antrag auf Auslegung eines der Investmentfonds, der plant, Vereinbarungen über die Verwaltung und Durchführung von PPK mit Arbeitgebern abzuschließen.

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15 Februar 2024

Änderung des Gesetzes zum Schutz von Minderjährigen – neue Verpflichtungen für Arbeitgeber

Am Donnerstag, dem 15. Februar 2024, treten die Bestimmungen des geänderten Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen in Kraft. Der neue Titel des Gesetzes sowie der Umfang der Regelungen sollen sich auf spezielle Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen beziehen. Vor Aufnahme einer Beschäftigung mit einer Person oder vor Zulassung einer Person

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12 Februar 2024

Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2024

Mindestlohn Der Mindestlohn wird im Jahr 2024 zweimal erhöht. Ab 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn 4.242 PLN brutto betragen, gefolgt von einer zweiten Erhöhung auf 4.300 PLN brutto ab Anfang Juli. Der Mindeststundensatz wird entsprechend angehoben und beträgt ab 1. Januar 27,70 PLN brutto und ab 1. Juli 28,10 PLN brutto. Die Erhöhung des

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10 Januar 2024

Neues Höhe des Zuschusses für Mitarbeitermahlzeiten

Mit Wirkung zum 1. September 2023 ist eine Änderung des § 2 Abs. 1 Punkt 11 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 18. Dezember 1998 in Kraft getreten, die die genauen Regeln zur Festlegung der Bemessungsgrundlage der Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung betrifft. Die Bestimmung lautet derzeit wie folgt: „1. Folgende Einkünfte

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2 November 2023

Überstundenvergütung für Teilzeitarbeitende

Am 19. Oktober 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-660/20, Lufthansa CityLine, entschieden, dass der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten Überstunden nicht in derselben Weise vergüten kann, wie Vollzeitbeschäftigten. Derzeit erhalten Teilzeitbeschäftigte eine Überstundenvergütung im Allgemeinen erst nach acht Stunden Arbeit. Das Urteil des EuGH verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Überstundenvergütung an Teilzeitbeschäftigte zu

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27 Oktober 2023

Fernarbeit in EU-Ländern – neue position des Polnische Sozialversicherungsanstalt

In den letzten Monaten hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Schwierigkeiten, das A1-Zertifikat zu erhalten, wenn sie einen Antrag auf Fernarbeit außerhalb Polens stellten. Die Position des Polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) war nicht eindeutig, und die Praxis der einzelnen Abteilungen variierte erheblich. Dies lag an einem Mangel an Vorschriften, die eine Koordination der Sozialversicherungssysteme der einzelnen Länder bei

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29 September 2023

Änderung des Mindestlohngesetzes

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf eine wichtige Änderung des Gesetzes vom 10. Oktober 2002 über den Mindestlohn lenken, die aufgrund des Gesetzes vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes über Übergangspensionen und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt Position 1667) in Kraft getreten ist. Gemäß diesem Gesetz wird ab dem Jahr 2024 der Zuschlag für besondere

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11 September 2023

Erhöhung des Schutzes für Mitarbeiter unter besonderem Schutz

Mit dem 22. September 2023 treten Änderungen in Kraft, die die Verbesserung des Schutzes für Mitarbeiter unter besonderem Schutz betreffen. Die folgenden Personen werden einen größeren Schutz vor regulären oder disziplinären sofortigen Kündigungen erhalten: Schwangere Frauen, Eltern im Mutterschafts-, Eltern-, Väter-, oder Erziehungsurlaub, Arbeitnehmer im vorruhestandsfähigen Alter, Gewerkschaftsvertreter, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Sozialarbeitsinspektoren. Konsequenzen der verabschiedeten

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6 September 2023

Änderungen der Regeln für die Berechnung des Freibetrags für die Sozialversicherungskasse des Unternehmens

Am 2. August 2023 unterzeichnete der Präsident das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen für die Umsetzung des Haushaltsgesetzes für 2023 und einiger anderer Gesetze. Das Gesetz regelt Änderungen in Bezug auf die Höhe der Mittelzuführungen und die Bedingungen für die Einrichtung des Fonds für betriebliche Sozialleistungen (ZFŚS). Das Gesetz wurde am 10. August

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14 August 2023

Soziale Sicherheit und Fernarbeit aus dem Ausland

Am 1. Juli 2023 trat die polnische Sozialversicherungsanstalt der Rahmenvereinbarung über die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in den Fällen gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit bei. Die wichtigste Änderung aus der Sicht der arbeitsrechtlichen Praxis in Polen ist die Möglichkeit, bei Fernarbeit aus dem Ausland die für das Land des Wohnsitzes

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8 August 2023

Änderungen des polnischen Arbeitsgesetzes

Am 26. April 2023 treten die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 2023 zur Änderung des Gesetzes über das Arbeitsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze in Kraft, mit denen zwei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt werden: über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union; über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuungspersonen sowie die

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24 April 2023

Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2023

Mindestlohn Der Mindestlohn wird im Jahr 2023 zweimal erhöht. Ab 1. Januar 2023 wird der Mindestlohn 3.490 PLN brutto betragen, gefolgt von einer zweiten Erhöhung auf 3.600 PLN brutto Anfang Juli. Der Mindeststundensatz wird entsprechend angehoben und beträgt ab 1. Januar 22,80 PLN brutto und ab 1. Juli 23,50 PLN brutto. Die Erhöhung des Mindestlohns

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12 Januar 2023

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