Personalabrechnungsdienstleistungen in Polen | HLB Poland

Soziale Absicherung bei Krankheit und Schwangerschaft

Zu den Personen, die bei Krankheit und Schwangerschaft pflichtversichert sind, gehören hauptsächlich Angestellte. Personen, die in der Renten- und Invaliditätspflichtversicherung versichert sind, und die u.a. auf der Grundlage eines Agenturvertrags arbeiten, in einem Auftragsverhältnis stehen, oder eine nicht landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen, können sich freiwillig für den Fall der Krankheit und Schwangerschaft versichern. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt

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18 April 2024

Änderungen beim Abzug für den betrieblichen Sozialfonds

Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 enthält keine besonderen Bestimmungen zur Berechnung des Grundfreibetrages für den Betriebssozialfonds (BSF). Daher gelten die allgemeinen Regeln, wonach die Höhe des Abzugs vom durchschnittlichen Monatsgehalt abhängt. Unter dem Begriff „Durchschnittsentgeld“ versteht man das durchschnittliche monatliche Gehalt in der nationalen Wirtschaft im vorangegangenen Jahr oder im zweiten Halbjahr des vorangegangenen

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22 Februar 2024

Besteuerung von Rückerstattungen aus den Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)

Am 18. Januar 2024 hat das Oberste Verwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt über die Grundsätze der Besteuerung von Rückerstattungen aus den Arbeitnehmer-Kapitalpläne, auch bekannt als PPK. (Aktenzeichen II FSK 435/21) Interpretationsstreit Der Streit begann mit einem Antrag auf Auslegung eines der Investmentfonds, der plant, Vereinbarungen über die Verwaltung und Durchführung von PPK mit Arbeitgebern abzuschließen.

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15 Februar 2024

Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2024

Mindestlohn Der Mindestlohn wird im Jahr 2024 zweimal erhöht. Ab 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn 4.242 PLN brutto betragen, gefolgt von einer zweiten Erhöhung auf 4.300 PLN brutto ab Anfang Juli. Der Mindeststundensatz wird entsprechend angehoben und beträgt ab 1. Januar 27,70 PLN brutto und ab 1. Juli 28,10 PLN brutto. Die Erhöhung des

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10 Januar 2024

Änderungen des polnischen Arbeitsgesetzes

Am 26. April 2023 treten die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 2023 zur Änderung des Gesetzes über das Arbeitsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze in Kraft, mit denen zwei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt werden: über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union; über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuungspersonen sowie die

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24 April 2023

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