Steuerberatung in Polen | HLB Poland

Quellensteuer (WHT) 2024

Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaffung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EUZins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.

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16 April 2024

Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete gestrichen

Die Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln wurden im Februar 2024 von der EU-Liste der nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten gestrichen. Als Folge dieser Änderungen stehen immer noch 12 nicht kooperierende Gerichtsbarkeiten auf der Liste. Die EU-Liste der Gerichtsbarkeiten, die nicht bei den Steuern kooperieren, umfasst Länder, die keinen konstruktiven Dialog mit der EU über Fragen

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8 April 2024

Erhöhte Kontrollen im Bereich der Verrechnungspreise

Das Finanzministerium hat angekündigt, dass die Steuerbehörden die Kontrollen im Bereich der Verrechnungspreise verstärken werden. Die Daten zeigen, dass die Steuerbehörden in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 über 12.800 Steuerprüfungen und über 7.000 Zoll- und Steuerprüfungen durchgeführt haben. Im Angesicht der Globalisierung und des zunehmenden Handels zwischen Unternehmen, die zur gleichen Kapitalgruppe gehören,

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11 März 2024

Möglichkeit der Antragstellung für verbindliche Steuerauskünfte nur noch auf elektronischem Weg

Seit Anfang 2024 hat das polnische Steuersystem eine wesentliche Änderung im Prozess der Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über Steuersätze (WIS) erfahren. Die neue Verordnung schreibt vor, dass diese Anträge ausschließlich elektronisch eingereicht werden müssen und die herkömmlichen Papierformulare abgeschafft werden. Die verbindliche Tarifauskünft über Steuersätze ist ein zentrales Element in der

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27 Februar 2024

Schutzgutachten zur Umstrukturierung und Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie deren Besteuerung nach „estnischer Körperschaftsteuer“

Am 22. Januar 2024 wurde eine Mitteilung über die Veröffentlichung einer Schutzzusage des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) vom 29. November 2023 bezüglich des Verfahrens zum Austritt eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft und deren Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich für die Besteuerung nach dem Pauschalsteuersatz für Unternehmenserträge entscheidet (Aktenzeichen DKP1.8082.2.2023) veröffentlicht.

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20 Februar 2024

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verrechnungspreispflichten

Wir möchten Sie an die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen zu Verrechnungspreisen für das Jahr 2022 erinnern. Die Frist für die Einreichung von Informationen für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, endet am 31. Januar 2024. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt die gesetzliche Frist d.h. bis Ende des 11. Monats nach Abschluss des Steuerjahres.

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2 Januar 2024

Interpretation zu den Bedingungen für die Anwendung der Quellensteuerbefreiung von Dividenden

Wir möchten Sie auf eine neue und kontroverse Auslegungslinie bezüglich der Bedingungen für die Anwendung der Quellensteuerbefreiung auf an Muttergesellschaften gezahlte Dividenden aufmerksam machen, die in einer Reihe aktueller Urteile des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Lublin zu beobachten ist (ein Beispiel hierfür ist das Urteil vom 19. Mai 2023, Aktenzeichen I SA/Lu 87/23). Vereinfacht ausgedrückt, stellt das

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21 Dezember 2023

Einreichung von Verrechnungspreisinformationen für 2022 offiziell verlängert

In diesem Beitrag haben wir bereits über das Projekt der Fristverlängerung berichtet. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Verordnung des Finanzministers vom 24. November 2023 zur Verlängerung der Frist für die Einreichung von TPR-Informationen am 27. November 2023 veröffentlicht wurde. Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Frist für

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11 Dezember 2023

Entwurf einer Verordnung für das individuelle Steuer-Mikrokonto

Am 14. November 2023 veröffentlichte das Finanzministerium auf seiner Website einen Verordnungsentwurf, der den Katalog der Zahlungsarten erweitert, die über das Steuer-Mikrokonto beglichen werden können. Nach Informationen des Finanzministeriums wurde dieser Entwurf ausgearbeitet, um das Verzeichnis der Zahlungen zu aktualisieren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der interministeriellen Abstimmung und öffentlichen Konsultation. Der vorgeschlagene Termin für das Inkrafttreten der Verordnung ist der 1. Januar 2024.

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5 Dezember 2023

Mindesteinkommensteuer ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 werden gemäß Artikel 24ca des Körperschaftssteuergesetzes Mindestvorschriften für die Körperschaftssteuer in Kraft treten. Mit dieser Steuer soll das Steuersystem gestrafft und die Tendenz zur Verlagerung von Einkünften polnischer Unternehmen in Länder mit einer günstigen Steuerregelung minimiert werden. Der Zweck der Mindeststeuer besteht darin, Unternehmen zu besteuern, die ohne triftigen Grund

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24 November 2023

Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Fristen für die Übermittlung von Informationen von Verrechnungspreisen

Am 8. November wurde auf der Website des Gesetzgebungszentrum der Regierung ein Verordnungsentwurf des Finanzministers zur Verlängerung der Fristen für die Übermittlung von Informationen von Verrechnungspreisen veröffentlicht. Im Entwurf begründet das Finanzministerium die Entscheidung zur Verlängerung der Fristen für die Einreichung von Informationen von Verrechnungspreisen: „Aufgrund der Veröffentlichung einer neuen Software für die Übermittlung von

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9 November 2023

Ausländisch kontrollierte Unternehmen (CFCs) – Steuer auf Durchgangseinkommen

Durchleitungseinkommen ist definiert als eine bestimmte Art von steuerlich absetzbaren Ausgaben, die ein Steuerzahler während des Steuerjahres an ein gebietsfremdes verbundenes Unternehmen leistet. Steuern auf Durchleitungseinkommen zu einem Satz von 19% auf die Steuerbemessungsgrundlage müssen von den Steuerpflichtigen gezahlt werden, sofern mehrere Bedingungen erfüllt sind. I. Der Steuerpflichtige muss für bestimmte Zwecke Zahlungen auf Forderungen

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12 Juli 2023

Neue Fristen bei Verrechnungspreisen

Angesichts der näher rückenden Fristen für die Erfüllung der Dokumentations- und Informationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise möchten wir Sie daran erinnern, dass es bei der Erfüllung der Verrechnungspreispflichten für das Jahr 2022 eine grundlegende Änderung der Fristen gegenüber den Vorjahren gibt (die bisher durch die sogenannten Covidien-Bestimmungen bis zum 30. bzw. 31. Dezember eines Jahres

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3 Juli 2023

Annullierung des Seuchennotstands und Fristen für die Meldung nationaler Steuerschemata

Wir informieren Sie hiermit, dass ab dem 1. Juli 2023 der epidemische Ausnahmezustand im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Virusinfektionen auf dem Gebiet der Republik Polen aufgehoben wird. Wir weisen darauf hin, dass die Aufhebung des epidemischen Notstandes wichtige Auswirkungen mit Blick auf die Meldung nationaler Steuerschemata (MDR) hat. Die Entscheidung, den Seuchennotstand aufzuheben, wird zu einer Wiederinkraftsetzung

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26 Juni 2023

Quellensteuer (WHT) 2023

Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaffung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.

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28 April 2023

Verlängerung der Fristen für die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen für 2022

Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 21. März 2023 im Gesetzblatt 2023, Punkt 530, eine Verordnung veröffentlicht wurde, die die Fristen für die Einreichung der Körperschaftssteuererklärungen für das Steuerjahr, das zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 endete, verlängert. Die verlängerte Frist gilt auch für die Zahlung der in der Erklärung

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3 April 2023

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