Steuerberatung in Polen | HLB Poland

Pay & Refund in Polen – ein kompliziertes Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer (WHT)

Das Pay-and-Refund-Verfahren, also die Rückerstattung der Quellensteuer, ist ein komplexes Verfahren, das nicht jeder problemlos nutzen kann. Es erfordert vor allem: viel Zeit, entsprechende Vorbereitungen und Dokumentenanalyse sowie die strikte Einhaltung von Fristen. Wir erinnern Sie daran, was das Pay-and-Refund-Verfahren ist, wie man es nutzt und welche Schwierigkeiten auftreten können. Quellensteuer – was ist das?

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22 Juli 2024

Deckung von Verlusten aus dem Stiftungsfonds und Steuerbefreiung

Kürzlich hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Polen (polnisch Naczelny Sąd Administracyjny, NSA) ein wichtiges Urteil zu Frage der Überzahlung der Körperschaftsteuer durch Stiftungen mit dem Status einer gemeinnützigen Organisation gefällt. Mit diesem in der Verhandlung am 10. April 2024 ergangenen Urteil, wird die von der Stiftung eingereichte Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidung des Direktors der Steuerverwaltungskammer

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19 Juli 2024

Mindeststeuer – kann auch von Unternehmen gezahlt werden, die einen Verlust ausweisen

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Vorschriften zur Mindestkörperschaftsteuer. Ziel der Mindeststeuer ist die Besteuerung von Unternehmen, die ohne triftigen Grund kein Einkommen erwirtschaften oder ein Mindesteinkommen erzielen. Auch Unternehmen, die Verluste ausweisen, müssen sie zahlen. Hier sind die wichtigsten Regeln und Vorschriften zur Mindeststeuer. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurden in das

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17 Juli 2024

Die Richtlinie DAC7 – Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2024

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 1. Juli 2024 die Bestimmungen der Richtlinie der Europäischen Union Nr. 2021/1194 vom 7. Juli 2021 (im Folgenden „DAC7“) in Polen in Kraft getreten sind. Diese legen neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen fest, über die Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Am 11. Juni 2024 unterzeichnete der Präsident

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1 Juli 2024

Die Unterbringungskosten entsandter Arbeitnehmer in der EU stellen kein Einkommen dar

In den letzten Jahren hat die Frage der Besteuerung der Unterbringungskosten von Arbeitnehmern, die von ihren Arbeitgebern in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsandt werden, an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang sind die Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) von entscheidender Bedeutung, da sie klarstellen, dass solche Kosten für den Arbeitnehmer kein Einkommen darstellen. Die Urteile

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27 Juni 2024

Änderung des Rechnungslegungsgesetzes vom Präsidenten unterzeichnet

Am 16. April 2024 unterzeichnete der Präsident eine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes, die große Unternehmen verpflichtet, Informationen über die gezahlte Einkommensteuer sowie andere Daten nach Ländern aufzuschlüsseln. Die Änderung des Rechnungslegungsgesetzes zielt darauf ab, die polnischen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 in Einklang zu bringen,

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24 Juni 2024

Die FASTER-Richtlinie rückt näher: Wesentliche Änderungen bei der Abrechnung der Quellensteuer (WHT)

Die FASTER-Richtlinie zur Quellensteuer (WHT) Die Europäische Union strebt die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Quellensteuerentlastungen an, um die Effizienz der EU-Kapitalmärkte zu steigern. Die neue Initiative sieht die Einführung zweier Mechanismen vor: Quellensteuerentlastung und ein schnelles Rückerstattungssystem für überzahlte Steuern. Der Begriff „Quellensteuer“ (WHT) bezeichnet pauschale Einkommensteuern (für natürliche und juristische

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14 Juni 2024

Pauschale für die Nutzung eines Privatwagens für lokale Dienstfahrten als steuerpflichtiges Einkommen (PIT)

Im polnischen Steuersystem gibt es viele Einkommensarten, die der Einkommenssteuer für natürliche Personen unterliegen. Eine dieser Einkommensarten ist die Pauschale, die einem Arbeitnehmer für die Nutzung seines Privatwagens für lokale Dienstfahrten gezahlt wird. Dieses Thema ist sowohl in der Praxis als auch in der Lehre umstritten. Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (OVG) vom 13. März

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23 Mai 2024

Die Einzahlung von Bargeld auf das Bankkonto eines Lieferanten kann nicht in die steuerlich absetzbaren Kosten einbezogen werden

In einem Urteil vom 27. März 2024 (Az. I SA/Lu 33/24) entschied das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Lublin, dass eine Barzahlung auf das Bankkonto eines Lieferanten nicht in die steuerlich absetzbaren Kosten einbezogen werden kann, da sie nicht den Anforderungen gemäß Artikel 22p Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen (PIT) entspricht. Kontext Ein Unternehmer bat um

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13 Mai 2024

Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für die Organisation von Integrationsveranstaltungen mit Beteiligung von Mitarbeitern als Betriebsausgaben

Das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) hat erneut Stellung zur Abzugsfähigkeit von Kosten für die Organisation von Integrationsveranstaltungen bezogen. In seinem jüngsten Urteil vom 12. März 2024 (Aktenzeichen II FSK 759/21) bestätigte das NSA, dass die Kosten für Integrationsveranstaltungen mit Mitarbeitern und Partnern, die auf der Grundlage von B2B-Verträgen arbeiten, gemäß Artikel 16 Absatz 1 Nr. 28

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8 Mai 2024

Quellensteuer (WHT) 2024

Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaffung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EUZins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.

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16 April 2024

Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete gestrichen

Die Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln wurden im Februar 2024 von der EU-Liste der nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten gestrichen. Als Folge dieser Änderungen stehen immer noch 12 nicht kooperierende Gerichtsbarkeiten auf der Liste. Die EU-Liste der Gerichtsbarkeiten, die nicht bei den Steuern kooperieren, umfasst Länder, die keinen konstruktiven Dialog mit der EU über Fragen

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8 April 2024

Erhöhte Kontrollen im Bereich der Verrechnungspreise

Das Finanzministerium hat angekündigt, dass die Steuerbehörden die Kontrollen im Bereich der Verrechnungspreise verstärken werden. Die Daten zeigen, dass die Steuerbehörden in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 über 12.800 Steuerprüfungen und über 7.000 Zoll- und Steuerprüfungen durchgeführt haben. Im Angesicht der Globalisierung und des zunehmenden Handels zwischen Unternehmen, die zur gleichen Kapitalgruppe gehören,

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11 März 2024

Möglichkeit der Antragstellung für verbindliche Steuerauskünfte nur noch auf elektronischem Weg

Seit Anfang 2024 hat das polnische Steuersystem eine wesentliche Änderung im Prozess der Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über Steuersätze (WIS) erfahren. Die neue Verordnung schreibt vor, dass diese Anträge ausschließlich elektronisch eingereicht werden müssen und die herkömmlichen Papierformulare abgeschafft werden. Die verbindliche Tarifauskünft über Steuersätze ist ein zentrales Element in der

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27 Februar 2024

Schutzgutachten zur Umstrukturierung und Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie deren Besteuerung nach „estnischer Körperschaftsteuer“

Am 22. Januar 2024 wurde eine Mitteilung über die Veröffentlichung einer Schutzzusage des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) vom 29. November 2023 bezüglich des Verfahrens zum Austritt eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft und deren Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich für die Besteuerung nach dem Pauschalsteuersatz für Unternehmenserträge entscheidet (Aktenzeichen DKP1.8082.2.2023) veröffentlicht.

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20 Februar 2024

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verrechnungspreispflichten

Wir möchten Sie an die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen zu Verrechnungspreisen für das Jahr 2022 erinnern. Die Frist für die Einreichung von Informationen für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, endet am 31. Januar 2024. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt die gesetzliche Frist d.h. bis Ende des 11. Monats nach Abschluss des Steuerjahres.

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2 Januar 2024

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