Verpflichtende elektronische Fakturierung (KSeF) ab 1. Juli 2024 – Gesetz mit Unterschrift des Präsidenten
30 August 2023
30 August 2023
Am 7. August 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen ein Gesetz vom 16. Juni 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Umsatzsteuer und einiger anderer Gesetze. Das Gesetz führt die Pflicht zur Verwendung von e-Rechnungen und zur Nutzung des Nationalen Systems für elektronische Rechnungen (KSeF) ab dem 1. Juli 2024 ein. Einigen Unternehmen wurde zusätzliche Zeit zur Implementierung des Nationalen e-Rechnungssystems gewährt.
Ziel der neuen Bestimmungen ist es, Betrug im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer effektiver zu bekämpfen und ein Instrument im Kampf gegen Steuerumgehung durch Steuerzahler bereitzustellen.
Bis Ende Juni 2024 stehen drei Rechnungsstellungsverfahren zur Verfügung:
Die Wahl der Rechnungsstellungsmethode bleibt dem Steuerzahler überlassen. Derzeit haben Steuerzahler die Möglichkeit, verschiedene Rechnungsmethoden zu kombinieren, und es gibt keine Vorschrift, nur eine Methode für alle Rechnungen zu verwenden.
Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet zur Nutzung des Nationalen Systems für elektronische Rechnungen (KSeF) und e-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen, d. h. diejenigen, die zwischen Unternehmen stattfinden, ab dem 1. Juli 2024.
Zusätzliche sechs Monate zur Vorbereitung erhalten Steuerzahler, die:
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 haben diese Steuerzahler die Option, strukturierte Rechnungen freiwillig zu verwenden, mit Ausnahme von steuerlichen Kassenquittungen, die als Rechnungen anerkannt werden (Kassenquittungen mit Käufer-Steuernummer bis 450 PLN). Ab dem 1. Januar 2025 sind sie jedoch verpflichtet, Rechnungen in strukturierter Form auszustellen.
Ab Januar 2025 können Steuerzahler, die die Vorschriften nicht einhalten, finanziellen Strafen ausgesetzt sein. Der Leiter des Finanzamts wird berechtigt sein, Geldstrafen in Höhe von bis zu 100 % des in der außerhalb des Nationalen Systems für elektronische Rechnungen (KSeF) ausgestellten Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrags zu verhängen. Bei Rechnungen, auf denen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, beträgt die Geldstrafe maximal 18,7 % des Gesamtbetrags, der in dieser Rechnung ausgewiesen ist.
Die Höhe der Strafe wird von vielen Faktoren abhängen, wie z. B. der Schwere des Rechtsverstoßes, der Häufigkeit vorheriger Nichteinhaltung der Pflichten, möglichen vorherigen Strafen für ähnliche Handlungen, dem Grad des Engagements der Partei im Rechtsverstoß, den von der Partei ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung der Auswirkungen des Rechtsverstoßes, und dem erzielten Vorteil, den die Partei erzielte.
Die Einführung des verpflichtenden Nationalen System für elektronische Rechnungen (KSeF) ist ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess der polnischen Wirtschaft. Es lohnt sich daher, sich jetzt auf dessen Implementierung vorzubereiten. Unternehmen, die frühzeitig Zeit in die Implementierung von KSeF investieren, werden besser auf das, was kommt, vorbereitet sein, was wiederum unnötige Komplikationen vermeidet, und die Aufrechterhaltung der Liquidität unter der Geschäftstätigkeit erlaubt.
Weitere Informationen zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) finden Sie auf unserer Website: Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen
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