Was ist eine vollständige Buchführung in Polen und für wen gilt sie?
4 Februar 2025
4 Februar 2025
Ist Ihr Unternehmen bereit für eine vollständige Buchführung in Polen? Oder haben Sie kürzlich die Schwelle überschritten, die Sie zwingt, Ihr Buchführungssystem zu ändern? Die vollständige Buchführung ist ein Thema, das Besorgnis erregen kann, gleichzeitig aber auch der Schlüssel zu einer transparenteren Verwaltung der Unternehmensfinanzen in Polen ist. Es empfiehlt sich herauszufinden, was dieses System genau ist und wer es anwenden muss.
Die vollständige Buchführung in Polen ist ein Buchhaltungssystem, das alle Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen genau erfasst. Nach polnischem Recht müssen alle Unternehmer Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge führen. Dies betrifft alle Unternehmen, die als Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder juristische Personen eingetragen sind. Sie sind verpflichtet, Einnahmen, Ausgaben und finanzielle Ergebnisse zu dokumentieren.
In der Praxis stehen Unternehmern in Polen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Für größere Unternehmen mit höheren Umsätzen wird die vollständige Buchführung obligatorisch.
Die vollständige Buchführung gilt für:
Aber das ist noch nicht alles. Auch wenn Sie ein Einzelunternehmen (poln. JDG) sind, können Sie verpflichtet sein, eine vollständige Buchführung einzuführen, wenn Ihr Jahresumsatz 2.000.000 € (ca. 8,55 Mio. PLN zum Wechselkurs vom Dezember 2024) übersteigt.
Darüber hinaus erfordert die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft ebenfalls die Einführung der vollständigen Buchführung. Mit dem Wachstum Ihres Unternehmens und dem Überschreiten der Umsatzschwelle wird die vollständige Buchführung in Polen zu einer unvermeidlichen Notwendigkeit.
Die vollständige Buchführung in Polen ist nicht nur Buchhaltung. Sie erfordert auch eine ausführliche Dokumentation und Aufzeichnungen, die Folgendes umfassen:
Jeder Buchungsbeleg muss das Transaktionsdatum, die Belegnummer, den Betrag und eine detaillierte Beschreibung enthalten. Diese Buchungsbelege müssen dauerhaft und unveränderbar sein, sodass sie leicht überprüft werden können.
Obwohl die vollständige Buchführung für viele größere Unternehmen in Polen obligatorisch ist, kann sich jedes Unternehmen für dieses System entscheiden, auch wenn es die erforderlichen Umsatzschwellen nicht erreicht. Wenn Sie sich für die Einführung der vollständigen Buchführung in Polen entscheiden, müssen Sie dies dem Finanzamt melden oder Ihren Eintrag im Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG) vor Beginn des neuen Geschäftsjahres ändern.
Allerdings ist die vollständige Buchführung komplex und zeitaufwendig. Sie bringt viel Verantwortung mit sich, weshalb sich viele Unternehmer dafür entscheiden, mit einem Buchhaltungsbüro zusammenzuarbeiten oder einen professionellen Buchhalter zu beauftragen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Wenn Sie verpflichtet sind, eine vollständige Buchführung in Polen zu führen, oder planen, ein Unternehmen zu gründen, das dieser Verpflichtung unterliegt, laden wir Sie ein, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren. Unser Team unterstützt Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und präsentiert die besten Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse in Polen zugeschnitten sind.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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