Verlängerung der Frist für die Einreichung der CIT-8 Körperschaftssteuererklärung
1 April 2020
1 April 2020
Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Verordnung vom 27. März 2020 durch den polnischen Finanzminister über die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Erklärung über die Höhe der erzielten Gewinne (ggf. erlittenen Verluste), sowie der Zahlung der hieraus resultierenden Körperschaftssteuer der juristischen Personen (Amtsblatt DZ. U. 2020 Position 542), möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass die neuen Abgabe- respektive Zahlungstermine für:
auf den 31. Mai 2020 verlängert wurden.
Ihr getsix® Team
***
Wir sind unabhängiges Mitglied von HLB. THE GLOBAL ADVISORY AND ACCOUNTING NETWORK.
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren