Verpflichtung eines Unternehmens zur Einreichung einer CbC-P-Meldung oder eines CbC-R-Berichts
7 Februar 2023
7 Februar 2023
Country-by-Country Report (CBC-R) ist ein Berichtsmechanismus, der im Gesetz vom 9. März 2017 über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegt ist. Demnach sind Unternehmen, die zu großen internationalen Unternehmensgruppen gehören, verpflichtet, der Nationalen Steuerverwaltung Steuerinformationen bezüglich dieser Unternehmensgruppe zu übermitteln.
Um festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Abgabe einer CbC-P-Meldung besteht, sollte geprüft werden, ob die konsolidierten Einnahmen der Kapitalgruppe im Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr die folgenden Schwellenwerte überschreiten:
Die Umrechnung der Schwellenwerte für die Zwecke der CBC-Berichterstattung erfolgt gemäß den in Art. 82 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegten Richtlinien:
Wenn die konsolidierten Einnahmen der Gruppe die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, sind die Unternehmen der Gruppe verpflichtet, einen CbC-P oder CbC-R einzureichen.
Der CbC-R-Bericht wird von der Muttergesellschaft oder einem anderen benannten Unternehmen der Gruppe eingereicht, während die anderen Unternehmen eine CbC-P-Meldung einreichen, in der sie unter anderem das berichtende Unternehmen und das Land oder Gebiet angeben, in dem der CbC-R-Bericht einzureichen ist.
Die Frist für die Einreichung der CbC-P-Meldung beträgt 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gruppe. Wenn das Geschäftsjahr der Gruppe mit dem Kalenderjahr einhergeht, ist die Frist für 2022 der 31.03.2023.
Um festzustellen, ob ein Konzernunternehmen einen CbC-P einreichen muss, muss man also die konsolidierten Einnahmen des Konzerns kennen. Wenn diese die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, muss bestimmt werden, welches Unternehmen das Mutterunternehmen der Gruppe ist, was dazu führt, dass dieses Unternehmen verpflichtet ist, einen CbC-R-Bericht einzureichen. Andere Unternehmen werden verpflichtet sein, innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gruppe eine CbC-P-Meldung einzureichen.
Die Formulare CbC-P und CbC-R finden Sie unter podatki.gov.pl.
Quelle: Artikel erstellt von unserem Kooperationspartner TaxAGroup
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren