ESG-Berichterstattungs-Pflicht rückt näher – neue Herausforderungen für Unternehmen
21 Mai 2024
21 Mai 2024
Nachhaltige Entwicklung und unternehmerische Verantwortung gewinnen zunehmend an Bedeutung, und Unternehmen müssen über traditionelle Erfolgsmaßstäbe wie Gewinn hinausblicken. Immer mehr Aufmerksamkeit wird den Auswirkungen gewidmet, die Unternehmen auf Umwelt, Gesellschaft und Corporate Governance haben – ESG (aus dem Englischen: Umwelt – Environmental, Soziales – Social und Unternehmensführung – Governance).
Im Dezember 2022 hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft unternommen, indem sie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet hat. Dieses Dokument zielt darauf ab, Informationen zu nicht-finanziellen Aspekten zu systematisieren und detailliert festzulegen, die Unternehmen jährlich veröffentlichen müssen. Die CSRD soll die aktuellen Vorschriften zur nicht-finanziellen Berichterstattung, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), ersetzen.
Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, indem sie die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ESRS (European Standards on Sustainability Reporting) verabschiedet hat. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die offiziellen ESG-Berichtsgrundsätze, die für alle unter die CSRD fallenden Unternehmen gelten.
Im Jahr 2024 müssen Unternehmen mit der Datenerhebung beginnen, um ihren Stakeholdern gemäß den neuen Richtlinien über ESG-Themen berichten zu können. Bis 2029 werden alle Unternehmen des regulierten EU-Marktes direkt von dieser Verpflichtung betroffen sein.
Für alle Unternehmen, die der CSRD-Richtlinie unterliegen, bedeutet die Annahme der ESRS:
Die Anforderungen der CSRD-Richtlinie müssen letztendlich erfüllt werden von:
Tochtergesellschaften sind von der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten befreit, wenn sie in einem konsolidierten Lagebericht des Mutterunternehmens berücksichtigt werden, der den Anforderungen der CSRD oder ESRS entspricht, oder einem anderen gleichwertigen Standard. Große börsennotierte Unternehmen fallen nicht unter diese Ausnahme.
Die Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung wird in den kommenden Jahren schrittweise gemäß folgendem Zeitplan eingeführt:
Ab 2024:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt künftig für Unternehmen und Kapitalgruppen, die bereits zuvor gemäß der NFRD-Richtlinie berichtspflichtig waren. Dies betrifft die größten Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen (Bilanzsumme über EUR 20.000.000,00 und/oder Jahresumsätze von über EUR 40.000.000,00. Diese Unternehmen werden im Jahr 2025 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.
Ab 2025:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitern, Bilanzsumme über EUR 25.000.000,00, Jahresumsätze über EUR 50.000.000,00.
Diese Unternehmen werden im Jahr 2026 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.
Ab 2026:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für kleine und mittlere Unternehmen, die an regulierten Märkten notiert sind und mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen (Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern, Bilanzsumme über EUR 350.000,00, Jahresumsätze über EUR 700.000,00).
Ab 2027:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für ausgewählte Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in Polen eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung haben und die in der EU Jahresumsätze über EUR 150.000.000,00 erzielen. Diese Unternehmen werden im Jahr 2028 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.
Die ESG-Berichtsvorschriften bestehen derzeit aus 12 ESRS-Dokumenten, von denen die ersten beiden übergreifende ESG-Standards definieren, die für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten. Diese sind:
Neben den oben genannten Querschnittsstandards umfasst ESRS drei thematische Gruppen detaillierter Standards, die verschiedene Bereiche der nachhaltigen Entwicklung abdecken:
Umwelt:
Gesellschaft:
Unternehmensführung:
Es sei darauf hingewiesen, dass Form und Umfang des ESRS in regelmäßigen Abständen überprüft und geändert werden, was bedeuten kann, dass es in der Praxis noch erweitert wird.
ESG ist nicht nur eine Reihe neuer Verpflichtungen für Unternehmen, sondern vor allem ein entscheidendes Element der Entwicklungsstrategie im 21. Jahrhundert. Für Unternehmen bedeutet dies die Möglichkeit, einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen, die Risikoresistenz zu erhöhen und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.
Die CSRD-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren und verantwortungsvolleren Wirtschaft in Europa. Unternehmen, die in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen die ESG-Berichterstattung ernsthaft angehen und sich an die neuen Richtlinien anpassen.
Es ist ratsam, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, da es erforderlich ist, den Umfang dieser Berichterstattung frühzeitig festzulegen und die notwendigen Daten zu sammeln, wenn das Unternehmen in Zukunft ESG-Berichte gemäß der CSRD-Richtlinie erstellen muss.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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