Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für die Organisation von Integrationsveranstaltungen mit Beteiligung von Mitarbeitern als Betriebsausgaben
Das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) hat erneut Stellung zur Abzugsfähigkeit von Kosten für die Organisation von Integrationsveranstaltungen bezogen. In seinem jüngsten Urteil vom 12. März 2024 (Aktenzeichen II FSK 759/21) bestätigte das NSA, dass die Kosten für Integrationsveranstaltungen mit Mitarbeitern und Partnern, die auf der Grundlage von B2B-Verträgen arbeiten, gemäß Artikel 16 Absatz 1 Nr. 28
Mehr erfahren8 Mai 2024