Neue Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Polen ab 2025 – Präsident unterzeichnet Gesetz
24 April 2025
24 April 2025
Am 10. April 2025 unterzeichnete der polnische Präsident Andrzej Duda das Gesetz vom 20. März 2025 über die Bedingungen für die Zulassung von Ausländern zur Beschäftigung auf dem Gebiet der Republik Polen. Das Gesetz tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf 14 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung folgt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform ist die umfassende Regelung der Zugangsbedingungen für Ausländer zum Arbeitsmarkt in einem separaten Gesetz. Ziel ist die Vereinfachung der Verfahren, die Erhöhung der Transparenz und das Schließen von Lücken im System, um Missbrauch bei der Beschäftigung zu verhindern.
Das neue Gesetz führt einen detaillierten und abgeschlossenen Katalog zulässiger wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie bestimmter Gruppen ausländischer Staatsangehöriger ein, auf die die neuen Regelungen keine Anwendung finden. Dazu gehören Personen, deren Beschäftigungsbedingungen durch gesonderte innerstaatliche Vorschriften, internationale Abkommen oder internationale Gepflogenheiten geregelt sind.
Das Gesetz berücksichtigt auch Fälle, in denen die Tätigkeit des Ausländers in Polen nur gelegentlich erfolgt und nicht mit dem lokalen Arbeitsmarkt verbunden ist.
Zu den Gruppen, die nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen, gehören unter anderem Ausländer:
Eine neue Verpflichtung für Arbeitgeber in Polen ist die Vorlage einer Kopie des mit dem ausländischen Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrags vor Beginn der Beschäftigung.
Erfolgt die Beschäftigung auf Grundlage einer polnischen Arbeitserlaubnis, muss der Vertrag vor Arbeitsbeginn eingereicht werden. Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die auf einer Erklärung zur Arbeitsaufnahme durch einen Ausländer beruhen – in diesem Fall ist die Vertragskopie an die Behörde zu übermitteln, die die Erklärung in das Register eingetragen hat.
Gemäß Artikel 70 des Gesetzes muss ein Arbeitgeber, dessen Erklärung in das Register aufgenommen wurde, die zuständige Kreisbehörde (Starost) informieren über:
Bisher galt diese Verpflichtung nur für die Nichtaufnahme der Arbeit innerhalb von 7 Tagen. Künftig muss der Arbeitgeber auch melden, wenn die Arbeit nicht aufgenommen oder früher beendet wird als in der Erklärung angegeben.
Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer mit einer Arbeit betraut, ist verpflichtet, die Behörde, die die Arbeitserlaubnis erteilt hat, zu informieren, wenn:
Früher galt ein Zeitraum von mindestens 3 Monaten.
Das Gesetz enthält auch neue Vorgaben zum Mindestlohn. Eine Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, wenn das angebotene Gehalt nicht niedriger ist als:
Zudem muss der angebotene Beschäftigungsumfang mindestens 1/4 einer Vollzeitstelle betragen, darf aber eine volle Stelle nicht überschreiten.
Alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Erteilung einer polnischen Arbeitserlaubnis – einschließlich der Einreichung von Anträgen und der Entgegennahme von Entscheidungen – werden vollständig über ein elektronisches System abgewickelt.
Die Kreisbehörde (Starost) erhält das Recht, eine Liste von Berufen und Stellen zu definieren, für die keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt wird. Laut Artikel 31 wird die Arbeitserlaubnis nicht erteilt, wenn der Beruf am Tag der Antragstellung auf einer solchen Liste steht und diese von der Woiwodschaftsbehörde genehmigt wurde.
Dies kann beispielsweise bei Massenentlassungen oder der Schließung eines großen Betriebs im jeweiligen Landkreis angewendet werden. Diese Lösung soll den lokalen Arbeitsmarkt besser schützen und die Verwaltungsprozesse im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern beschleunigen.
Die neuen Vorschriften stärken die Befugnisse der Staatlichen Arbeitsinspektion und der Grenzschutzbehörde, die künftig gemeinsame unangekündigte Kontrollen durchführen dürfen.
Zusätzlich werden höhere Sanktionen für Arbeitgeber eingeführt, die Ausländer illegal beschäftigen. Im Falle einer rechtswidrigen Beschäftigung eines Ausländers in Polen kann dem Arbeitgeber ein Bußgeld von 3.000 PLN bis zu 50.000 PLN pro Verstoß auferlegt werden.
Das neue Gesetz zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Polen bringt eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich, die auf eine bessere Transparenz und Effizienz des Verfahrens zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen in Polen abzielen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsverträgen, erweiterte Meldepflichten für Arbeitgeber, vollständige Digitalisierung der Verfahren, neue Voraussetzungen für die Gehaltshöhe und der Verzicht auf den Arbeitsmarkt-Test in bestimmten Fällen.
Arbeitgeber müssen auch mit strengeren Kontrollen und hohen Geldstrafen bei Verstößen rechnen. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen, ist es ratsam, interne Prozesse rechtzeitig zu überprüfen und fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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