Entsendung von Mitarbeitern nach Polen und Einkommensteuerpflichten (PIT)
27. März 2026
27. März 2026

Die Entsendung von Mitarbeitern nach Polen erfordert heute eine weitaus umfassendere Prüfung als nur die Frage, wie lange sich ein Mitarbeiter im Land aufhalten wird. Für ausländische Unternehmen und internationale Konzerne ist nicht nur entscheidend, wo der Arbeitsvertrag formal unterzeichnet wurde, sondern auch, wer tatsächlich von der Arbeit des Mitarbeiters profitiert, wer die wirtschaftlichen Kosten dieser Vergütung trägt und ob das Geschäftsmodell in Polen eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne begründen könnte. Genau hier überschneiden sich zwei Risikobereiche: die Konsequenzen für das Unternehmen und die polnischen Einkommensteuerpflichten des Mitarbeiters.
In der Praxis gehen viele Unternehmen davon aus, dass kurzfristige Tätigkeiten, die von ausländischem Personal in Polen ausgeübt werden, keine wesentlichen steuerlichen Konsequenzen nach sich ziehen. In internationalen Projektstrukturen ist die Aufenthaltsdauer jedoch nur ein Aspekt der Analyse. Ebenso wichtig ist es zu prüfen, ob das jeweilige Modell einen wirtschaftlichen Arbeitgeber in Polen begründet und ob die Vergütung tatsächlich von einer Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens in Polen getragen wird.
Die Entsendung ausländischer Mitarbeiter zur Ausübung einer Tätigkeit in Polen ist in internationalen Konzernen üblich. Dabei kann es sich um eine vorübergehende Unterstützung einer polnischen Konzerngesellschaft oder um die Durchführung eines Projekts in Polen handeln, ohne dass eine formelle lokale Struktur wie eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung geschaffen wird.
Aus steuerlicher Sicht bedeutet das Fehlen einer formellen rechtlichen Präsenz in Polen jedoch nicht automatisch, dass keine steuerlichen Verpflichtungen in Polen bestehen. Wenn ein ausländisches Unternehmen in Polen in einer Weise geschäftlich tätig ist, die die Kriterien des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens erfüllt, kann eine Betriebsstätte entstehen. In diesem Fall muss das Unternehmen nicht nur die Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer (CIT) analysieren, sondern auch, wie die Vergütung der in Polen tätigen Personen zu versteuern ist.
Für ein Unternehmen bedeutet dies, dass die Entsendung von Mitarbeitern nach Polen nicht nur als reine Mobilitätsfrage betrachtet werden darf. Es handelt sich um einen Bereich, in dem operative, personalbezogene und projektbezogene Entscheidungen direkte Auswirkungen auf die Steuerpflichten in Polen haben können.
Grundsätzlich können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die sich auf physisch in Polen erbrachte Arbeitsleistungen beziehen, in Polen besteuert werden. Dies folgt aus den Grundsätzen der Doppelbesteuerungsabkommen, die auf dem OECD-Musterabkommen basieren.
In der Praxis stützen sich Unternehmen häufig auf die 183-Tage-Regel. Dies ist jedoch eine Vereinfachung, die irreführend sein kann. Die Tatsache, dass sich ein Mitarbeiter weniger als 183 Tage in Polen aufhält, reicht für sich genommen nicht aus, um eine Besteuerung in Polen auszuschließen. Damit die Vergütung ausschließlich im Wohnsitzland des Arbeitnehmers steuerpflichtig bleibt, müssen gleichzeitig auch andere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die drei am häufigsten analysierten Elemente sind:
Ist auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, muss das Entgelt für in Polen geleistete Arbeit möglicherweise in Polen besteuert werden, selbst wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers relativ kurz ist.
In der Geschäftspraxis führt gerade die 183-Tage-Regel am häufigsten zu falschen Annahmen. Unternehmen gehen oft davon aus, dass eine kurzfristige Entsendung automatisch die polnischen Steuerpflichten aufhebt. In Wirklichkeit kommt es jedoch nicht nur auf die Anzahl der Tage der physischen Anwesenheit in Polen an, sondern auch auf das tatsächliche Betriebsmodell.
Das Steuerrisiko steigt insbesondere dann, wenn der entsandte Mitarbeiter:
In solchen Fällen reicht es nicht aus, nur die Dauer des Aufenthalts zu analysieren. Die Steuerbehörden werden sich auf die tatsächliche Art der Beziehung und die tatsächliche Nutzung der Arbeitsleistung dieser Person konzentrieren.
Eines der Schlüsselkonzepte bei der Entsendung von Mitarbeitern ist der wirtschaftliche Arbeitgeber. Dabei handelt es sich nicht um das im Arbeitsvertrag genannte Unternehmen, sondern um dasjenige, das tatsächlich von der Arbeit des Mitarbeiters profitiert und die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen trägt.
Die Analyse konzentriert sich in erster Linie auf folgende Punkte:
In der Praxis erfordert die Beurteilung dieser Elemente oft eine Kombination aus steuerlicher Analyse und einer Überprüfung der Beschäftigungsvereinbarungen und Abrechnungsmodelle. Aus diesem Grund kann eine frühzeitige Unterstützung durch Steuerberatung in Polen und Personalabrechnung in Polen besonders wertvoll sein.
Wenn auf der Grundlage der Gesamtumstände das polnische Unternehmen oder eine Betriebsstätte in Polen der tatsächliche Nutznießer der Arbeit des entsandten Mitarbeiters ist, kann dieses Unternehmen für steuerliche Zwecke als wirtschaftlicher Arbeitgeber behandelt werden. In einem solchen Fall reicht das Argument, dass die Vergütung formal von einem ausländischen Unternehmen gezahlt wird, möglicherweise nicht aus.
Der zweite wichtige Punkt ist das Risiko einer Betriebsstätte. In der Praxis kann eine Betriebsstätte in Polen entstehen, selbst wenn das ausländische Unternehmen keine eigene juristische Person oder eine formell registrierte Niederlassung in Polen hat.
Dieses Risiko sollte insbesondere dann analysiert werden, wenn die Tätigkeit in Polen organisiert und wiederkehrend ist und wenn die Anwesenheit von Mitarbeitern in Polen der Geschäftstätigkeit des ausländischen Unternehmens dient. Je stabiler und betrieblich bedeutender die in Polen ausgeübte Tätigkeit wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die polnischen Steuerbehörden prüfen, ob eine Betriebsstätte vorliegt.
In der Praxis zählen zu den Warnzeichen:
Wenn ein ausländisches Unternehmen regelmäßig Mitarbeiter nach Polen entsendet und diese Anwesenheit nicht nur gelegentlicher Natur ist, steigt das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit als in organisierter Weise in Polen ausgeübt angesehen wird.
Je wichtiger die von entsandten Mitarbeitern ausgeführten Aufgaben für das Kerngeschäft des Unternehmens sind, desto schwieriger wird es, ihre Anwesenheit als rein vorbereitend oder unterstützend zu behandeln.
Die fortlaufende Nutzung von Büroräumen, technischer Infrastruktur oder lokaler Ressourcen in Polen kann das Argument für das Vorliegen einer Betriebsstätte untermauern.
Wird die Vergütung von Mitarbeitern der in Polen ausgeübten Geschäftstätigkeit zugeordnet, ist dies nicht nur für die Körperschaftsteueranalyse von Bedeutung, sondern auch für die Beurteilung der Besteuerung der Mitarbeitervergütung.
Wenn ein entsandter Arbeitnehmer physisch in Polen arbeitet und diese Tätigkeit die dortige Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens oder dessen Betriebsstätte unterstützt, kann das Arbeitsentgelt in Polen der Einkommensteuer unterliegen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Aufenthalt in Polen nicht von langer Dauer ist.
Aus praktischer Sicht ist insbesondere die folgende Kombination von Umständen von Bedeutung:
In diesem Modell ist die Besteuerung in Polen keine Ausnahme, sondern eine reale und oft wahrscheinliche Folge der Art und Weise, wie die Arbeit organisiert wurde.
Pflichten auf Seiten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
Auf Seiten des Arbeitnehmers können diese insbesondere Folgendes umfassen:
Es ist zu beachten, dass die Tatsache, dass letztendlich nur eine geringe oder gar keine endgültige Steuer fällig wird, nicht automatisch bedeutet, dass keine Meldepflichten bestehen. In der Praxis sollte die Beurteilung stets individuell erfolgen, unter Berücksichtigung des steuerlichen Wohnsitzes des Arbeitnehmers, der Art des erzielten Einkommens, des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens und der Methode zur Einbehaltung von Steuervorauszahlungen.
Auf Arbeitgeberseite stellen sich weitere Fragen, ob es einen polnischen Steuerabzugsverpflichteten gibt, ob in Polen ein Steuerberichtsverfahren eingeführt werden muss und ob das Entsendungsmodell organisatorische Änderungen erfordert, bevor das Projekt beginnt.
Die Konsequenzen der Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Polen beschränken sich nicht auf die Einkommensteuer. In vielen Fällen müssen parallel dazu auch andere Bereiche analysiert werden.
Wenn das Betriebsmodell eine Betriebsstätte in Polen begründet, kann das ausländische Unternehmen auch Verpflichtungen nach den polnischen Körperschaftsteuervorschriften unterliegen. Dies gilt sowohl für die Feststellung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, als auch für die nachträgliche Zuordnung der relevanten Erträge und Kosten zu dieser.
Je nach Kooperationsmodell kann ein ausländischer Arbeitgeber auch verpflichtet sein, die Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienstleistungen einzuhalten, einschließlich Informations- und Meldepflichten gegenüber der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde (Państwowa Inspekcja Pracy, PIP) in Polen.
Werden Drittstaatsangehörige nach Polen entsandt, ist zudem eine gesonderte Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arbeit und Aufenthalt erforderlich. In einigen Fällen entfällt durch eine konzerninterne oder projektbezogene Entsendung nicht die Notwendigkeit, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Probleme entstehen auch dann, wenn das Steuermodell nicht mit der Personaldokumentation, den Mobilitätsrichtlinien, den konzerninternen Abrechnungen und der täglichen betrieblichen Praxis abgestimmt ist. Tatsächlich sind Unstimmigkeiten zwischen der Dokumentation und der tatsächlichen Art und Weise, wie die Arbeit ausgeführt wird, einer der häufigsten Auslöser für Prüfungen.
Bevor ein Projekt mit ausländischen Mitarbeitern in Polen gestartet wird, lohnt es sich, eine Analyse durchzuführen, die nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Steuerrecht, konzerninterne Abrechnungen und die praktische Personalverwaltung abdeckt.
Ein guter Ansatz besteht darin, im Voraus zu prüfen:
Dadurch lässt sich das Risiko vermeiden, dass die Richtigkeit des Modells erst nach mehreren Monaten Projektlaufzeit überprüft wird, wenn bestimmte Verpflichtungen bereits erfüllt sein müssten.
Für Unternehmen, die komplexere internationale Mobilitätskonzepte planen, kann eine frühzeitige Unterstützung durch Steuerberatung in Polen und Lohnbuchhaltung in Polen besonders hilfreich sein, insbesondere wenn die Entsendung einen langfristigen Aufenthalt des Personals in Polen, konzerninterne Abrechnungen und die Bewertung des Risikos einer Betriebsstätte umfasst.
Die Entsendung von Mitarbeitern nach Polen sollte nicht nur aus organisatorischer, sondern vor allem aus steuerlicher Sicht geprüft werden. Für die Einkommensteuer in Polen ist nicht einfach der formelle Arbeitgeber oder die Anzahl der in Polen verbrachten Tage entscheidend, sondern das tatsächliche Modell, nach dem die Arbeit verrichtet wird. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Frage gelten, ob es in Polen einen wirtschaftlichen Arbeitgeber gibt und ob die Tätigkeit des ausländischen Unternehmens eine Betriebsstätte in Polen begründen könnte.
Je stärker der entsandte Mitarbeiter in das Tagesgeschäft in Polen eingebunden ist, desto größer ist das Risiko, dass die Vergütung in Polen steuerpflichtig ist und dass für das Unternehmen zusätzliche steuerliche und regulatorische Verpflichtungen entstehen. Aus diesem Grund sollte die Analyse vor Beginn der Entsendung erfolgen und nicht erst als Reaktion auf eine Steuerprüfung oder ein Abrechnungsproblem.
Wenn die geplante Entsendung von Mitarbeitern nach Polen Teil eines umfassenderen Betriebs- oder Investitionsmodells ist, lohnt es sich, die steuerlichen, personellen und dokumentarischen Aspekte im Voraus zu regeln, um das Fehlerrisiko zu verringern und die Konsistenz innerhalb der gesamten Struktur sicherzustellen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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