Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Juli 2026
4. August 2026
4. August 2026

Im Juli 2026 kamen neue Pflichten für KI-Inhalte, erweiterte PIP-Kontrollen, Vorbereitungen auf KSeF-Angaben bei Split Payments, ein engerer MDR-Anwendungsbereich und höhere Risiken beim vollen Vorsteuerabzug für Firmenwagen hinzu. Entscheidend sind der 2. August 2026, 1. Oktober 2026 und 1. Januar 2027.
Für Finanzbuchhaltung Polen, Personalabrechnung, Steuer- und Corporate-Compliance gilt: Unterlagen müssen die tatsächlichen Abläufe widerspiegeln, da Behörden Daten zunehmend systemübergreifend auswerten.
In diesem Artikel:
Artikel 50 betrifft die Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Deepfakes und bestimmter Texte von öffentlichem Interesse. Anbieter generativer Tools müssen maschinenlesbare Markierungen einsetzen; veröffentlichende Unternehmen bleiben für sichtbare Hinweise verantwortlich.
Für bestimmte bereits vermarktete Systeme gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Bei Verstößen drohen bis zu 15 Mio. EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes.
Unternehmen sollten KI-Anwendungen erfassen, Kennzeichnungsregeln festlegen und Verantwortlichkeiten bestimmen.
Mehr dazu: Transparenzpflichten nach dem AI Act in Polen ab 2. August 2026.
PIP kann Remote-Prüfungen durchführen, Unternehmen datenbasiert auswählen, Informationen umfassender mit ZUS und der Finanzverwaltung austauschen sowie Scheinverträge und B2B-Modelle prüfen.
Bußgelder stiegen auf 2.000–60.000 PLN, bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren auf 90.000 PLN. Verträge und Unterlagen müssen der tatsächlichen Arbeitsorganisation entsprechen.
Mehr dazu: PIP-Inspektionen in Polen: Neue Regeln seit dem 8. Juli 2026.
Bei einer einzelnen strukturierten Rechnung ist künftig die KSeF-Nummer anzugeben. Bei Sammelzahlungen ersetzt eine KSeF-Sammelkennung die Liste der Rechnungsnummern.
Die Pflicht gilt weiterhin für Geschäfte zwischen Steuerpflichtigen über 15.000 PLN mit Waren oder Leistungen aus Anlage 15 zum Umsatzsteuergesetz. Das Verfahren wurde bis 2028 verlängert.
Buchhaltung, Zahlungsfreigaben und Electronic Banking sollten rechtzeitig angepasst werden.
Mehr dazu: Split-Payment-Mechanismus und KSeF-Rechnungen in Polen.
MDR gilt grundsätzlich nur noch für grenzüberschreitende Gestaltungen. Inländische Modelle, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer fallen heraus. Unterstützerrolle, interne MDR-Pflicht und MDR-2 entfallen.
MDR-3 ist jährlich bis zum Ende des vierten Monats nach Jahresende einzureichen und kann durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Bestimmte Pflichten mit Frist bis 30. Oktober 2026 folgen noch dem bisherigen Recht.
Das gesetzliche Maximum beträgt 720 Tagessätze, theoretisch bis 46.137.600 PLN.
Mehr dazu: MDR-Änderungen in Polen 2026: Was Unternehmen tun müssen.
Der 100%ige Abzug setzt ausschließliche betriebliche Nutzung, eine fristgerechte VAT-26-Meldung, ein korrektes Fahrtenbuch und ein wirksames Verbot privater Fahrten voraus.
VAT-26 ist bis zum 25. Tag des Folgemonats, spätestens am Tag der Übermittlung der Umsatzsteueraufzeichnungen, einzureichen. Behörden können Fahrtenbücher mit Daten der automatischen Kennzeichenerkennung abgleichen.
Abweichungen oder eine einzige Privatfahrt können den Abzug auf 50% reduzieren und Nachzahlungszinsen sowie finanzstrafrechtliche Folgen auslösen.
Mehr dazu: Mehrwertsteuerabzug für Firmenwagen in Polen.
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