Änderungen bei der Beschäftigung russischer Staatsangehöriger
15 November 2022
15 November 2022
Die Regeln für die Legalisierung der Beschäftigung von Bürgern der Russischen Föderation in Polen haben sich geändert. Infolge des Inkrafttretens der Verordnung des Ministers für Familien- und Sozialpolitik ist es ab dem 28. Oktober 2022 nicht mehr möglich, Anträge auf Erteilung von Erklärungen zur Arbeitsaufnahme für die oben genannten Ausländer zu stellen. Die oben genannten Vorschriften heben somit die bisherige Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für russische Staatsbürger auf. Die genannten Ausländer können nicht mehr auf der Grundlage einer Erklärung über die Betrauung eines Ausländers mit einer Arbeit auf dem Gebiet der Republik Polen eine Beschäftigung aufnehmen. Um eine Beschäftigung zu legalisieren, muss eine Arbeitserlaubnis des Typs A beantragt werden.
Bürger der Russischen Föderation, die bereits eine Erklärung über die Betrauung mit einer Arbeit erhalten haben, sind weiterhin berechtigt, auf dieser Grundlage für den in dem Dokument angegebenen Zeitraum zu arbeiten. Wurde das Verfahren zur Eintragung der Erklärung in das Erklärungsregister vor dem Inkrafttreten der oben genannten Vorschriften eingeleitet, gelten die bisherigen Bestimmungen. Das bedeutet, dass die Bescheinigung nach den bisherigen Vorschriften angefordert werden kann.
Der Arbeitgeber kann weiterhin das vereinfachte Verfahren anwenden und die Eintragung der Erklärung für Staatsangehörige der angegebenen Länder beantragen: Ukraine, Belarus, Armenien, Georgien und Moldawien. Die Erklärung wird für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten in das Register der Erklärungen eingetragen. Es sei daran erinnert, dass die Erklärung vor der Arbeitsaufnahme des Ausländers beantragt werden muss – erst nach Erhalt der Erklärung kann der Ausländer seine Arbeit in Polen aufnehmen.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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