Änderungen bei der Legalisierung von Aufenthalt und Arbeit von Ausländern in Polen
23 Juni 2023
23 Juni 2023
Wir stellen die wichtigsten Fragen zu Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern und der Verlängerung des legalen Aufenthalts ukrainischer Bürger in Polen vor. Die Novellierung der Gesetze und die geplanten Änderungen zielen darauf ab, das polnische System an die in der Europäischen Union geltenden Standards anzupassen.
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Änderungen bereits in diesem Monat in Kraft treten werden. Dadurch gewinnt das Thema für verschiedene Interessengruppen besondere Bedeutung und Aktualität.
Nach den derzeitigen Bestimmungen des Sondergesetzes über die Unterstützung ukrainischer Bürger ist ihr Aufenthalt bis zum 24. August 2023 legal. Aufgrund der Angleichung an die in den EU-Mitgliedstaaten angewandten Verfahren wurde jedoch beschlossen, die Aufenthaltsdauer von Ausländern in Polen zu verlängern. Mit der Änderung des Gesetzes über die Umbenennung der staatlichen Dienstakademien, die unter der Aufsicht des Innenministers stehen, der Änderung des Gesetzes über die Polizei, des Gesetzes über den Grenzschutz, des Gesetzes über die staatliche Feuerwehr und einigen anderen Gesetzen werden Änderungen eingeführt, die sich auf Änderungen der Bestimmungen des Kriegssondergesetzes über die Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern beziehen. Der legale Aufenthalt von ukrainischen Staatsbürgern in Polen wird bis zum 4. März 2024 verlängert.
Darüber hinaus sieht das Gesetz zusätzliche Fristen für einen verlängerten Aufenthalt in Polen vor:
Die Gültigkeitsdauer von nationalen Visa, befristeten Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltskarten ukrainischer Bürger wird ebenfalls bis zum 4. März 2024 verlängert.
Die Gesetzesänderung wurde bereits im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht, und die Bestimmungen über die Verlängerung des legalen Aufenthalts werden am 27. Juni 2023 in Kraft treten.
Vor einigen Monaten haben wir Sie über den Entwurf eines Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern informiert. Die Arbeiten an dem Gesetz haben sich kürzlich beschleunigt, und obwohl das Gesetz noch nicht an den Sejm verwiesen wurde, wirft es bereits viele Fragen und Zweifel auf.
Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:
Darüber hinaus beziehen sich die Bestimmungen des Gesetzentwurfs auf die Frage der Auslagerung von Arbeitnehmern (Artikel 13 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes). Ziel des Gesetzgebers ist es, diese als verschleierte Zeitarbeit einzuschränken, und aus den geplanten Vorschriften geht hervor, dass es in einem solchen Fall nicht mehr möglich sein wird, eine Genehmigung zu erhalten.
Das Ministerium weist darauf hin, dass es möglich sein wird, eine Arbeitserlaubnis im Falle einer Beschäftigung durch eine Zeitarbeitsfirma zu erhalten, wenn es sich um einen Zeitarbeitnehmer handelt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Vorschriften nicht für das Outsourcing von Prozessen (Verkauf von Dienstleistungen) gelten. Denn in einem solchen Fall sollte es nicht zu einer Unterordnung der Arbeitnehmer durch diejenigen kommen, welche die Dienste der Agentur in Anspruch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig vorherzusagen, wie die Praxis der Behörden in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer- und Prozess-Outsourcing aussehen wird.
Obwohl die Vorschriften noch nicht umgesetzt sind, haben die Landratsämter bereits heute die Erteilung von Genehmigungen eingestellt, wenn Gründe für die Auslagerung von Mitarbeitern gefunden werden. Wir empfehlen daher derzeit, Outsourcing-Vereinbarungen im Hinblick auf die vorstehend genannten Punkte zu analysieren.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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