Änderungen bei der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer in Polen im Jahr 2025 – was müssen Unternehmer wissen?
7 Februar 2025
7 Februar 2025
Die jüngsten Änderungen der Steuervorschriften zur Mehrwertsteuer (MwSt.) und Verbrauchsteuer in Polen bringen eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich, die sich auf die Tätigkeit vieler Unternehmen auswirken können. In diesem Artikel finden Sie ausführliche Informationen zu den neuen Steuersätzen, Abrechnungsmechanismen und Vorschriften für ausgewählte Produkte. Erfahren Sie, welche Folgen diese Änderungen auf Unternehmer und den Markt haben werden.
Am 24. Januar 2025 verabschiedete der Sejm eine Novelle des Mehrwertsteuergesetzes, des Verbrauchsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze. Diese Änderungen umfassen wesentliche Änderungen in Bezug auf die Besteuerung ausgewählter Produkte, das Reverse-Charge-Verfahren, die Integration von Registrierkassen mit Zahlungsterminals sowie Verbrauchsteuervorschriften für Fahrzeuge.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Nullsteuersatzes für Schiffe und Rettungsboote, die auf See eingesetzt werden und bisher nicht der Definition von Seeschiffen entsprachen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten für die Ausrüstung von Rettungsdiensten, die in Seegebieten tätig sind, zu senken.
Das Gesetz sieht außerdem die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 8 % für medizinische Produkte vor, die bislang auf Grundlage nun veralteter Vorschriften zum Verkauf zugelassen waren. Dadurch werden Patienten und medizinische Einrichtungen von Preiserhöhungen für diese Produkte verschont.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Ausweitung des Mehrwertsteuer- Regelsatzes auf Hanfprodukte, die zum Rauchen oder zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind. Dies ist ein Schritt zur Abdichtung des Steuersystems und zur Beseitigung von Schlupflöchern auf dem Markt für Hanfprodukte.
Der Eintrag für Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel in Anhang 3 des Mehrwertsteuergesetzes wurde ebenfalls präzisiert. Das Fehlen klarer Definitionen dieser Produkte hat bisher in der nationalen Rechtsprechung zu Kontroversen und Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bestimmungen geführt.
Bemerkenswert ist auch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Lieferung von Menstruationstassen von 23 % auf 5 %. Diese Änderung steht im Einklang mit dem allgemeinen Bestreben, den Zugang zu Hygieneprodukten zu erleichtern, die für die öffentliche Gesundheit von großer Bedeutung sind.
Die Änderung des Gesetzes erweitert das Reverse-Charge-Verfahren für die Mehrwertsteuer auf Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von Gas im Gassystem, von Elektrizität im Energiesystem und der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten. Durch dieses Verfahren wird die Verpflichtung zur Abrechnung der Steuer vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Es wird ausschließlich in Transaktionen zwischen aktiven Mehrwertsteuerpflichtigen angewendet, wenn die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen nicht gemäß Artikel 113 des Mehrwertsteuergesetzes von der Steuer befreit ist.
Diese Lösung stützt sich auf Artikel 199a der Mehrwertsteuerrichtlinie und gilt unter anderem in Österreich, der Tschechischen Republik, Deutschland und Portugal. Polen hat die Möglichkeit ihrer Anwendung bis zum 28. Februar 2025 verlängert, jedoch erlauben die neu eingeführten Bestimmungen seine Fortsetzung bis zum 31. Dezember 2026, im Einklang mit den EU-Vorschriften. Die weitere Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens soll den Steuermissbrauch verringern und die Abrechnungen im Energie- und Gassektor vereinfachen.
Eine der wichtigsten Änderungen, die durch die Gesetzesänderung eingeführt wurde, ist die Abschaffung der Pflicht zur Integration von Registrierkassen und Zahlungsterminals. Ursprünglich war diese Pflicht bis Ende 2024 aufgeschoben worden, aber das Finanzministerium beschloss, sie ganz abzuschaffen. Der Grund für diese Entscheidung waren die von den Unternehmern gemeldeten Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von Terminals, die eine vollständige Integration mit Registrierkassen ermöglichen.
Während des Übergangszeitraums wurden lediglich Acquirer zur Meldung von Zahlungsverkehrsdaten verpflichtet. Diese Lösung erwies sich als ausreichend, um das Ziel der Abdichtung des Steuersystems zu erreichen, sodass die Beibehaltung der Pflicht zur Integration von Registrierkassen mit Terminals nicht mehr wirtschaftlich und administrativ gerechtfertigt war.
Das Finanzministerium schlägt die Einführung neuer Bestimmungen über die Erstattung der Verbrauchssteuer auf Personenkraftwagen vor, die vorübergehend in Polen zugelassen werden, um sie ins Ausland zu exportieren. Nach dem Entwurf können Unternehmen, die Verbrauchsteuer für solche Fahrzeuge gezahlt haben, eine Erstattung beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Leiter des Finanzamts und die Vorlage von Dokumenten, die die Zahlung der Verbrauchsteuer und den Export des Fahrzeugs bestätigen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Zahl der Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Verbrauchsteuererstattungen verringern zu verringern und den Unternehmern den Handel mit Kraftfahrzeugen auf ausländischen Märkten zu erleichtern. Darüber hinaus ist vorgesehen, Fahrzeuge, die zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eingesetzt werden, von der Verbrauchsteuer zu befreien, sofern sie gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes professionell zugelassen sind. Mit dieser Lösung sollen Innovation sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Automobilsektor gefördert werden.
Am 21. Januar 2025 verabschiedete die Regierung einen Entwurf zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes, des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit und einiger anderer Gesetze, der den Markt für Tabakwaren und deren Ersatzprodukte erheblich beeinflussen wird. Dem Entwurf zufolge werden ab August 2025 alle Rauchergeräte, einschließlich Einweg- und wiederverwendbarer E-Zigaretten sowie Heizgeräte, mit einer Verbrauchsteuer in Höhe von 40 PLN belegt. Zusammen mit der Mehrwertsteuer bedeutet dies einen Preisanstieg von etwa 50 PLN. Darüber hinaus wird die Verbrauchssteuer auch auf nikotinhaltige und nikotinfreie Beutel erhoben. Der Satz für Beutel wird zunächst 2,4 PLN und schließlich 4 PLN betragen.
Die neuen Vorschriften beinhalten auch ein Verbot des Verkaufs und der Werbung für nikotinfreie E-Zigaretten und Nikotinbeutel sowie die Rücknahme von aromatisierten Kartuschen für Erhitzer – Produkte, die derzeit den Markt für neuartige Tabakerzeugnisse dominieren. Die eingeführten Änderungen sollen nicht nur die Haushaltseinnahmen erhöhen, die ab 2026 auf 473 Millionen PLN pro Jahr geschätzt werden, sondern vor allem das Ausmaß der Sucht verringern. Den Verfassern der Verordnung zufolge können auch nikotinfreie Produkte zur Sucht führen, weshalb ihre Einbeziehung in die Beschränkungen ein Schlüsselelement der staatlichen Gesundheitspolitik sein soll.
Die Steuergesetznovelle 2025 bringt vor allem im Bereich der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuern wichtige Änderungen für Unternehmer. Die Abschaffung der Pflicht zur Integration von Registrierkassen mit Zahlungsterminals, die Senkung der Steuersätze für ausgewählte Produkte und die Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens sind ein Schritt zur Vereinfachung der Steuerabrechnungen. Gleichzeitig zeigt die Verschärfung der Vorschriften für Tabakwaren, dass der Gesetzgeber nicht nur die Haushaltseinnahmen erhöhen, sondern auch die öffentliche Gesundheit schützen will. Unternehmer sollten die neuen Vorschriften sorgfältig analysieren, um ihre Geschäftstätigkeit entsprechend anzupassen.
Rechtsgrundlagen
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