Wir informieren Sie laufend über aktuelle Maßnahmen der polnischen Regierung die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzumildern, die als „Anti-Krisen-Schutzschilde“ bezeichnet werden.
Am 31. März 2020 wurde der Anti-Krisen-Schutzschild 1.0. verabschiedet und er trat noch am selben Tag in Kraft.
Am 18. April 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 2.0. in Kraft.
Am 16. Mai 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 3.0. in Kraft.
Der Anti-Krisen-Schutzschild 4.0 führt u.a. Zinszuschüsse zu Krediten von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen ein. Das Schutzschild-Gesetz beinhaltet aber auch weitere Erleichterungen für Arbeitgeber vor (Gesetzblatt von 2020, Punkt 1086).
Gerne möchten wir Ihnen heute eine aktuelle Zusammenfassung der eingeleiteten Maßnahmen der polnischen Regierung hinsichtlich der Corona Krise weiterleiten. Diese Zusammenfassung wurde von unserer Partner Kanzlei sdzlegal Schindhelm ausgearbeitet und uns freundlicherweise zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt.
SDZLEGAL Schindhelm Team
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der bereits geltenden rechtlichen Lösungen, die kraft der Anti-Krisen-Schutzschilde 1.0., 2.0. und 3.0. eingeführt wurden, unterteilt in konkrete, aus Ihrer Sicht wesentliche Fragen. Diese Lösungen sind in schwarzer Schrift. Änderungen und Ergänzungen, die im Zuschussgesetz, bezeichnet als „Anti-Krisen-Schutzschild 4.0.“, vorgenommen wurden, haben wir rot markiert.
Dieser Newsletter ist eine unverbindliche Information und dient allgemeinen Informationszwecken. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben in diesem Newsletter erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen. Die Informationen in diesem Newsletter sind als alleinige Handlungsgrundlage nicht geeignet und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich für eine verbindliche Beratung bei Bedarf direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Durch das Abonnement dieses Rundschreibens entsteht kein Mandatsverhältnis. Der Inhalt dieser Publikation ist geistiges Eigentum von getsix® oder den Partnerunternehmen und urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen die Inhalte des Newsletters ausschließlich für ihre eigenen Zwecke herunterladen, ausdrucken und kopieren.
Wir sind unabhängiges Mitglied von HLB. THE GLOBAL ADVISORY AND ACCOUNTING NETWORK.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren
Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die
bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen
auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser
Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht.
Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und
können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist
ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der
Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist
urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung
ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.