Aufhebung des epidemischen Ausnahmezustands in Polen
12 Juni 2023
12 Juni 2023
Die Regierung plant, den Seuchennotstand am 30. Juni 2023 aufzuheben. Die Aufhebung des Seuchennotstandes wird die Abschaffung der mit diesem Zustand verbundenen Sonderlösungen auf dem Gebiet der Republik Polen zur Folge haben.
Im Folgenden werden die Bestimmungen vorgestellt, die u. a. durch das Gesetz vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen sowie durch das Gesetz vom 16. April 2020 über besondere Unterstützungsinstrumente im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus geändert wurden und wieder in Kraft treten werden.
Ab dem 1. Juli 2023 wird die Verpflichtung gemäß Artikel 229 des Arbeitsgesetzbuchs, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet sind, regelmäßige Untersuchungen und Prüfungen vor Aufnahme der Arbeit durchzuführen, sowie die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Schulungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wieder in Kraft gesetzt.
Dementsprechend haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zeit:
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die letztgenannte Frist eine Verlängerung um einen Monat beantragt wurde, da die Erfüllung dieser Verpflichtung mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist.
Ab dem 1. Juli 2023 wird die Zustellungsfiktion wieder eingeführt. Das bedeutet, dass nicht abgeholte Briefe, die der Zustellung mit Empfangsbestätigung seitens des Postunternehmens im Sinne des Gesetzes vom 23. November 2012 unterliegen (Postgesetz), deren Empfangsdatum in der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Briefes mit der Information über die Möglichkeit der Abholung angegeben ist, mit Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der ersten Benachrichtigung als zugestellt gelten.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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