Beitragsferien – eine neue Entlastungsoption für Kleinstunternehmen
5 November 2024
5 November 2024
Ab November 2024 können Kleinstunternehmer in Polen Anträge auf Beitragsferien bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) stellen. Diese neue Entlastungsmaßnahme ermöglicht es ihnen, für einen ausgewählten Monat im Jahr von der Zahlung der ZUS-Beiträge befreit zu werden. Diese Entlastung richtet sich an diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen, und umfasst ausgewählte Sozialversicherungsbeiträge, die im betreffenden Monat aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Welche Vorteile bieten die ZUS-Beitragsferien, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man einen Antrag richtig stellen?
ZUS-Beitragsferien bieten Entlastung für Einzelunternehmer und Partner in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
Diese Maßnahme erlaubt es ihnen, für einen Monat pro Jahr bestimmte Beiträge zu vermeiden. Die Entlastung umfasst Beiträge für:
Diese Beiträge werden vom Staat finanziert, sodass der Unternehmer weiterhin Sozialleistungen erhalten und sein Alterskapital aufbauen kann.
Hinweis: Die ZUS-Beitragsferien schließen die Beiträge zur Krankenversicherung aus, die vom Unternehmer selbst zu zahlen sind.
ZUS-Beitragsferien bieten mehrere bedeutende Vorteile für Kleinstunternehmer:
Diese Entlastung richtet sich an Kleinstunternehmer, die Unternehmen führen, die im zentralen Unternehmensregister (CEIDG) eingetragen sind, einschließlich Gerichtsvollzieher.
Antragsteller müssen genau definierte Bedingungen erfüllen, darunter:
Wichtig: Der Unternehmer muss Nachweise über erhaltene De-Minimis-Hilfen der letzten drei Jahre beifügen oder eine Erklärung abgeben, wenn keine Hilfe erhalten wurde.
Jeder Unternehmer, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, kann von den Beitragsferien profitieren, unabhängig von seiner Steuerberechnungsmethode (allgemeine Regeln, Pauschalsteuer, Pauschalbesteuerung oder Steuerkarte).
Der Antrag auf ZUS-Beitragsferien muss elektronisch über die ZUS-Plattform für elektronische Dienstleistungen (PUE) gestellt werden. Um für die Entlastung berechtigt zu sein, muss der Antrag im Monat vor dem gewählten Monat für die Befreiung eingereicht werden. Wenn der Unternehmer beispielsweise für Dezember einen Antrag stellen möchte, muss der Antrag im November eingereicht werden.
Hinweis: Wenn der Unternehmer im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig ist, sollte der Antrag von seinem individuellen Beitragskonto auf der ZUS-Plattform PUE ausgestellt werden, nicht vom Konto der Gesellschaft. Partner in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die einen Antrag stellen möchten, müssen individuelle Beitragskonten auf PUE haben, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst nur der Zahler der Beiträge für beschäftigte Arbeiter ist.
Bevor man sich für die Nutzung von ZUS-Beitragsferien entscheidet, ist es ratsam, die Rentabilität dieser Lösung sorgfältig zu bewerten. Aufgrund der Notwendigkeit, weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen (die auf Grundlage des Einkommens oder Umsatzes abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden), sollte die Entlastung im Kontext aller Verpflichtungen bewertet werden.
ZUS-Beitragsferien bieten eine wertvolle Option für Kleinstunternehmer, die Geschäftskosten für einen Monat im Jahr zu senken. Mit den vom Staat finanzierten Beiträgen können sich die Unternehmer in diesem Zeitraum auf die Geschäftsentwicklung und den täglichen Betrieb konzentrieren. Um die Entlastung in Anspruch nehmen zu können, ist es jedoch entscheidend, die festgelegten Bedingungen zu erfüllen, und den Antrag rechtzeitig einzureichen.
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