Country-by-Country-Berichterstattung – Anforderungen an die Einreichung der CbC-P-Meldung und des CbC-R-Berichts
24 Februar 2025
24 Februar 2025
Gemäß den OECD-Vorschriften zum Austausch von Steuerinformationen sind multinationale Unternehmensgruppen verpflichtet, ihre Organisationsstrukturen und finanziellen Ergebnisse zu melden. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen, und aggressive Steueroptimierungspraktiken einzuschränken.
Das Hauptziel der Country-by-Country (CbC)-Berichterstattung besteht darin, die Steuertransparenz zu erhöhen, und aggressive Steuervermeidungsstrategien zu bekämpfen, und sie soll Steuerverwaltungen ein Instrument zur Risikobewertung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen an die Hand geben.
Das CbC-Reporting ermöglicht die Identifizierung von Fällen künstlicher Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, die Bewertung, ob die Steuerstruktur einer Gruppe ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit entspricht, sowie ein besseres Verständnis globaler Wertschöpfungsketten in multinationalen Unternehmensgruppen.
Diese Verpflichtung gilt für große Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Umsätze die folgenden Schwellenwerte überschreiten:
Die Umrechnung der Schwellenbeträge für die CbC-Berichterstattung erfolgt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern:
Überschreiten die konsolidierten Umsätze der Gruppe die genannten Schwellenwerte, müssen die zugehörigen Unternehmen entweder eine CbC-P-Benachrichtigung oder einen CbC-R-Bericht einreichen.
CbC-P ist eine verpflichtende Benachrichtigung, die von Unternehmen innerhalb einer meldepflichtigen Unternehmensgruppe eingereicht wird. Die Benachrichtigung enthält Informationen über die meldende Einheit sowie das Land, in dem der CbC-R-Bericht eingereicht wird.
CbC-R ist der eigentliche Bericht, der detaillierte Informationen über die globale Verteilung von Umsätzen, Gewinnen, Steuern und anderen Finanzdaten multinationaler Unternehmensgruppen enthält.
Die CbC-P-Benachrichtigung und der CbC-R-Bericht müssen elektronisch über das polnische e-Deklaracje-System eingereicht werden.
Gemäß der EU-Richtlinie sind in Polen die Vorschriften zur öffentlichen CbC-Berichterstattung am 22. Juni 2024 in Kraft getreten. Die bisherigen CbC-R-Berichte und CbC-P-Benachrichtigungen, die an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) übermittelt werden, bleiben unverändert. Die wesentliche Neuerung ist ein öffentlicher Bericht, der für jedermann im Nationalen Gerichtsregister (KRS) sowie auf den Internetseiten der Unternehmen zugänglich sein wird. Dies bedeutet, dass Informationen über globale Umsätze, Gewinne, Steuern und andere Finanzdaten großer Unternehmensgruppen öffentlich zugänglich werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der steuerlichen Verantwortung und zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass polnische Tochtergesellschaften die Einhaltung der Berichtspflichten durch den Mutterkonzern überwachen müssen. Falls die Muttergesellschaft den erforderlichen Bericht nicht veröffentlicht, liegt die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Berichts bei der Tochtergesellschaft.
In einem solchen Fall sollte die Tochtergesellschaft zunächst versuchen, die fehlenden Informationen von der Muttergesellschaft zu erhalten. Falls dies nicht gelingt, muss sie den Bericht auf Basis der verfügbaren Finanzdaten selbstständig erstellen.
Die Nichterfüllung der CbC-Reporting-Pflichten oder die Bereitstellung unvollständiger oder fehlerhafter Informationen kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000.000 PLN geahndet werden. Die Steuerbehörden sind zudem berechtigt, Überprüfungen zur Einhaltung der Berichtsanforderungen durchzuführen.
Da sich die finanzielle Lage von Unternehmensgruppen dynamisch verändert, können Restrukturierungen oder Investitionen dazu führen, dass die Berichterstattungsschwellen überschritten werden.
Die Berichterstattungspflichten CbC-P und CbC-R sind wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Das Verständnis dieser Berichtsanforderungen ist für große Unternehmenskapitalgruppen von entscheidender Bedeutung.
Da sich Fristen und Vorschriften für das CbC-Reporting ändern können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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