E-Rechnung in Polen und Großbritannien: Ein Vergleich von KSeF mit den britischen Vorschriften
21. Juli 2026
21. Juli 2026

Die E-Rechnung in Polen und Großbritannien folgt derzeit unterschiedlichen Modellen. Polen nutzt seit 2026 das verpflichtende, zentralisierte KSeF-System. Großbritannien plant die elektronische Ausstellung und den Empfang aller Umsatzsteuerrechnungen ab April 2029. Internationale Unternehmen sollten einen gemeinsamen Rechnungsdaten-Kern mit getrennten Länder-Modulen aufbauen.
In Polen muss eine Rechnung im Pflichtbereich an das Landesweite E-Rechnungssystem KSeF übermittelt werden. Nach der Annahme erhält sie eine KSeF-Nummer und eine offizielle Bestätigung. Die Finanzverwaltung ist direkt in den Ausstellungsprozess eingebunden.
In Großbritannien ist die E-Rechnung derzeit freiwillig. PDF, XML oder EDI sind zulässig, wenn Authentizität, Datenintegrität, Lesbarkeit, Kontrollen und Zustimmung des Empfängers gewährleistet sind.
Ab April 2029 sollen alle britischen Umsatzsteuerrechnungen elektronisch ausgestellt und empfangen werden. Datenstandard und Übermittlungsmodell sind noch nicht veröffentlicht. Ein gewöhnliches PDF dürfte nicht ausreichen, weil künftig strukturierte Daten automatisiert ausgetauscht werden sollen.
Die Einführung erfolgte stufenweise:
Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen unterhalb dieser Schwelle Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen. Bei Überschreitung beginnt die Pflicht mit der auslösenden Rechnung.
KSeF betrifft Unternehmen mit Sitz in Polen oder einer festen Niederlassung, die an der Transaktion beteiligt ist. Eine polnische Umsatzsteuer-Registrierung allein begründet keine automatische Pflicht.
Ein polnischer Lieferant im KSeF-Anwendungsbereich stellt die Rechnung zunächst im System aus. Danach kann er dem britischen Kunden ein PDF mit QR-Code übermitteln. Der Kunde benötigt keinen regulären KSeF-Zugang.
Ein britisches Unternehmen ohne Sitz oder beteiligte feste Niederlassung in Polen muss grundsätzlich nicht über KSeF fakturieren. Eine Prüfung ist nötig, wenn lokale Mitarbeiter, Büro, Lager oder Team an Verkauf oder Leistung beteiligt sind.
Zusätzlich sind Leistungsort, Umsatzsteuer-Registrierung, Reverse Charge und Meldepflichten zu prüfen.
Empfehlenswert ist ein Rechnungsdaten-Kern mit getrennten Länder-Modulen. Unternehmen sollten:
In Polen zählt die stabile KSeF-Anwendung. In Großbritannien sollten Daten und Systeme vorbereitet werden, ohne sich vor der offiziellen Roadmap auf einen Standard festzulegen.
E-Rechnung in Polen und Großbritannien: Ein Vergleich von KSeF mit den britischen Vorschriften.
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