Verlängerung der Fristen für die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen für 2022
3 April 2023
3 April 2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 21. März 2023 im Gesetzblatt 2023, Punkt 530, eine Verordnung veröffentlicht wurde, die die Fristen für die Einreichung der Körperschaftssteuererklärungen für das Steuerjahr, das zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 endete, verlängert. Die verlängerte Frist gilt auch für die Zahlung der in der Erklärung angegebenen fälligen Steuer bzw. der Differenz zwischen der Steuer, die auf die in der Erklärung angegebenen Einkünfte fällig ist, und der Summe der für den Zeitraum ab Jahresbeginn gezahlten Vorauszahlungen.
Die Frist ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden.
Die Fristen wurden ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 verlängert:
Quelle: Artikel erstellt von unserem Kooperationspartner TaxAGroup
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