Muster der Erklärung über die Beauftragung eines Ausländers mit einer Arbeit
11 Februar 2022
11 Februar 2022
Am 29. Januar 2022 trat das Gesetz vom 17. Dezember 2021 zur Änderung des Ausländergesetzes und einiger anderer Gesetze (GBl. 2022, Punkt 91) in Kraft. Am 27. Januar 2022 wurde das erste Durchführungsgesetz veröffentlicht, welches das Muster für die Erklärung über die Beauftragung eines Ausländers mit einer Arbeit regelt.
Die Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 25. Januar 2022 über das Muster der Erklärung über die Betrauung eines Ausländers mit einer Arbeit betrifft befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. In diesem Fall sollte man sich nicht auf den Namen des Gesetzes beziehen. Die Verordnung legt das Muster der Erklärung fest, die im Falle der Erteilung einer Genehmigung im Rahmen des so genannten „besonderen Verfahrens“ vorzulegen ist. Sie gilt für Anträge, die vor dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurden, und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Vorschriften, d. h. bis zum 29. Januar 2022, noch nicht abgeschlossen worden waren.
In diesem Fall stellt der Woiwode eine Entscheidung für einen Zeitraum von zwei Jahren aus, ohne den Arbeitgeber und die Beschäftigungsbedingungen anzugeben. Nach Erhalt der Genehmigung ist der Ausländer verpflichtet, eine Erklärung mit Angaben zu folgenden Punkten abzugeben
Die Erklärung muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingereicht werden. Dieses gilt nur für Entscheidungen, die nach dem 29. Januar 2022 getroffen wurden. Wurde eine Genehmigung früher erteilt, muss die beschriebene Erklärung nicht eingereicht werden.
Wird die Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt der befristete Aufenthaltstitel von Rechts wegen.
Bei Vorlage der Erklärung, die Angaben enthält, aus denen sich die Nichterfüllung der Erteilungsvoraussetzungen für die Erlaubnis ergibt, wie:
– erlässt der Woiwode erlässt einen Bescheid über die Feststellung der Erlöschung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Die Erklärung wird von dem Unternehmen unterzeichnet, das die Arbeiten in Auftrag gibt (vertreten durch Personen, die im nationalen Gerichtsregister eingetragen sind). Das Dokument wird jedoch von dem Ausländer bei der Woiwodschaftsbehörde eingereicht.
Gemäß den Vorschriften erhält ein Ausländer die erste Aufenthaltskarte, nachdem er dem Amt die oben genannte Erklärung vorgelegt hat.
Außerdem kann der Woiwode eine Kontrolle durchführen, um zu prüfen, ob der Ausländer seine Arbeit in Übereinstimmung mit der vorgelegten Erklärung ausübt. Dies kann die Vorladung des Ausländers zum Amt und die Analyse seiner Dokumente beinhalten.
Link zur Verordnung mit der Vorlage für die Erklärung hier [PL].
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