Nationales e-Rechnungssystem (KSeF) – Neues Gesetzesprojekt und Implementierungsphasen
12 November 2024
12 November 2024
Das Finanzministerium hat Schritte zur Einführung des Nationalen e-Rechnungssystems (KSeF) eingeleitet, und einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der zahlreiche Forderungen der Unternehmer berücksichtigt. Öffentliche Konsultationen und technische Analysen haben gezeigt, dass weitere Verbesserungen des Systems erforderlich sind. Dies führte zur Anpassung der Implementierungsfristen sowie zur Einführung zahlreicher Erleichterungen. Die neuen Regelungen sind auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnitten, einschließlich des Unternehmenssektors, der kommunalen Verwaltungseinheiten und der Kleinstunternehmen.
Laut dem neuen Entwurf wird die Implementierung des KSeF schrittweise erfolgen, sodass Unternehmen sich allmählich an die neuen Vorschriften anpassen können. Die wichtigsten Fristen für die verpflichtende Nutzung des KSeF sind wie folgt:
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Lösungen, welche die Einführung und Nutzung des KSeF erleichtern sollen. Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:
Der Gesetzentwurf umfasst auch Änderungen in der logischen Struktur der e-Rechnungen. Das Ministerium stellte neue Strukturen FA(3) und FA_RR(1) vor, die u. a. Zahlungstermine sowie die Kennzeichnung der kommunalen Verwaltungseinheiten (JST) berücksichtigen, zwecks Sicherstellung des Zugangs zu Rechnungen für staatliche Institutionen. Eine neue Rolle „Mitarbeiter“ ermöglicht es Unternehmen, den e-Rechnungsprozess flexibler zu gestalten. Diese logischen Strukturanpassungen wurden in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern und der Buchhaltungsbranche entwickelt, wobei die vollständige Implementierung vor der obligatorischen Einführung des KSeF erfolgen wird.
Das Finanzministerium führte umfangreiche öffentliche Konsultationen durch, an denen fast 10.000 Unternehmensvertreter teilnahmen. Der Konsultationsprozess berücksichtigte eine Vielzahl von Perspektiven, und das gesammelte Feedback beeinflusste den endgültigen Entwurf. Anmerkungen zum Entwurf können noch bis zum 19. November 2024 (für gesetzliche Regelungen) und 22. November 2024 (für geschäftliche Lösungen) eingereicht werden.
Die Änderung der Vorschriften zum Nationalen e-Rechnungssystem stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung des wirtschaftlichen Austauschs dar. Die Verlängerung der Fristen und die Einführung zahlreicher Erleichterungen sollen Unternehmen den reibungslosen Übergang zur e-Rechnungstellung ermöglichen. Die Einführung des Offline-Modus, Flexibilität für Kleinstunternehmen und vereinfachte Rechnungsstrukturen machen das KSeF zugänglicher und benutzerfreundlicher. Durch die öffentlichen Konsultationen wird das KSeF zu einem Werkzeug, das besser an die Marktbedürfnisse angepasst ist, und damit zur erfolgreichen Implementierung dieses neuen Standards in der polnischen Wirtschaft beitragen sollte.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren