Rückkehr nach Polen: Steuerabrechnung im Umzugsjahr und Besteuerung ausländischer Einkünfte – ein vollständiger Leitfaden für Rückkehrer aus dem Ausland (Teil 4)
12 Februar 2026
12 Februar 2026

Eine Rückkehr nach Polen (insbesondere nach einer längeren Pause, z. B. Rückkehr nach Polen nach 10 Jahren im Ausland) bedeutet in der Regel einen Wechsel Ihres rechtlichen und steuerlichen Umfelds: andere Formulare, andere Fristen – und vor allem andere Regeln dafür, wo und in welchem Umfang Sie Ihre Einkünfte abrechnen müssen.
Für Unternehmer und Privatpersonen mit Vermögensverwaltung sind typischerweise drei Bereiche entscheidend:
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den praktischen Ansatz für die Abrechnung im Umzugsjahr sowie auf die Regeln zur Besteuerung der häufigsten Arten ausländischer Einkünfte nach der Rückkehr nach Polen.
Wenn Sie in Polen steuerlich ansässig sind, versteuern Sie grundsätzlich in Polen Einkünfte unabhängig davon, wo sie erzielt wurden – unter Anwendung der einschlägigen internationalen Abkommen. Wenn Sie nicht in Polen steuerlich ansässig sind (also Nichtansässiger), versteuern Sie in Polen in der Regel nur Einkünfte, die in Polen erzielt wurden.
In der Praxis wird die Ansässigkeit üblicherweise anhand von zwei gesetzlichen Kriterien bestimmt (eins davon reicht aus):
Die reine Tageszählung entscheidet nicht immer. Bei Ansässigkeitskonflikten können die Kriterien aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (sog. Tie-Breaker-Regeln) maßgeblich sein – z. B. anhand einer ständigen Wohnstätte und des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Wenn zwei Staaten Sie als steuerlich ansässig betrachten, entscheiden die Tie-Breaker-Regeln im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei Ansässigkeitsstreitigkeiten zählen Fakten. Bei der Rückkehr nach Polen helfen typischerweise folgende Elemente, um den „Mittelpunkt der Interessen“ zu belegen: Wohnsitz der Familie, dauerhafte Wohnung, Ort der Vermögens- oder Unternehmensverwaltung, berufliche Bindungen, Bankverbindungen, Versicherungen sowie Schulbesuch der Kinder.
Die häufigste Schwierigkeit im Umzugsjahr: Innerhalb eines Steuerjahres können Sie haben:
Es gibt keine universelle Antwort für jeden Fall. In der Praxis ist es am sichersten, eine kurze Schritt-für-Schritt-Prüfung durchzuführen:
Leitlinien des polnischen Finanzministeriums (Ministerstwo Finansów) lassen eine Änderung der steuerlichen Ansässigkeit während des Jahres zu (häufig als „Split-Year“/„Broken Residency“ bezeichnet). Praktisch bedeutet das: Der Umfang der Besteuerung in Polen kann sich vor und nach dem Ansässigkeitswechsel unterscheiden – und die Abrechnung sollte auf konkreten Daten und Nachweisen beruhen.
Erst dann lässt sich sicher bestimmen, welche Einkünfte – und welcher Teil davon – in der polnischen Jahreserklärung erscheinen sollten.
Wenn Einkünfte in zwei Ländern besteuert werden können, begegnen Sie in Polen meist einer von zwei Methoden:
Welche Methode gilt, hängt vom Abkommen mit dem jeweiligen Staat ab (oder – falls kein Abkommen besteht – von nationalen Regeln).
Nachfolgend ein praxisnaher Überblick über Szenarien, die bei der Rückkehr nach Polen aus dem Ausland am häufigsten auftreten.
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist entscheidend, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und was das jeweilige Abkommen regelt (einschließlich der verbreiteten „183-Tage-Regel“ und arbeitgeberbezogener Voraussetzungen).
Praxis-Takeaway: Wenn Sie nach Polen zurückkehren und von Polen aus remote arbeiten (auch für einen ausländischen Arbeitgeber), kann sich die steuerliche Einordnung ändern – sie sollte anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens und des tatsächlichen Beschäftigungsmodells geprüft werden, einschließlich des Ortes der physischen Arbeitsausübung.
Für Unternehmer ist es entscheidend festzustellen, wo die Einkünfte entstehen und ob die Tätigkeit nach dem Umzug eine relevante operative Basis für die Abrechnung in Polen (oder im Ausland) schafft.
Nach dem Umzug entstehen Fehler am häufigsten durch:
Kapitaleinkünfte haben häufig eigene Abkommensregeln und werden im Ausland an der Quelle besteuert. Nach der Rückkehr nach Polen müssen Sie in der Regel prüfen, ob – und wie – diese in polnischen Formularen zu melden sind und wie ausländische Steuer zu berücksichtigen ist (wenn die Anrechnungsmethode gilt).
Einkünfte aus Immobilien (z. B. Vermietung einer Wohnung in Deutschland) unterliegen häufig speziellen Zuweisungsregeln im Abkommen. Nach der Rückkehr ist die Kernfrage, ob die Einkünfte in Polen mit Progressionsvorbehalt freigestellt sind oder ob eine Steueranrechnung erfolgt – abhängig vom jeweiligen Abkommen.
Der Verkauf von Vermögenswerten nach dem Umzug kann in mehr als einem Land steuerliche Folgen auslösen – insbesondere, wenn der Vermögenswert im Ausland angeschafft wurde oder das Finanzinstitut in einer anderen Jurisdiktion tätig ist. Eine vorausschauende Planung lohnt sich, weil das Umzugsjahr besonders sensibel ist.
Wenn Sie in Polen ausländische Einkünfte erklären und im Ausland gezahlte Steuer ausweisen, nutzen Sie typischerweise die Anlage für im Ausland erzielte Einkünfte/Einnahmen und im Ausland gezahlte Steuer (Formular PIT/ZG). In der Praxis wird oft für jedes Land, in dem Einkünfte erzielt wurden, eine separate Anlage erstellt.
Die wichtigsten Dokumente
Für eine sichere Abrechnung benötigen Sie in der Regel:
Einkünfte in Fremdwährung werden grundsätzlich in PLN umgerechnet – zum durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (Narodowy Bank Polski) vom letzten Geschäftstag vor dem Tag des Zuflusses (entsprechende Regeln gelten analog für Kosten und im Ausland gezahlte Steuer in Fremdwährung).
Das ist ein technisches Detail, aber in der Praxis relevant: Wechselkursunterschiede können die Bemessungsgrundlage und die Anrechnungsobergrenze für ausländische Steuer verändern.
Grundsätzlich läuft die jährliche Abgabe in Polen vom 15. Februar bis 30. April des Folgejahres.
Beachten Sie auch die praktische Seite des elektronischen Steuerentwurfs „Twój e-PIT“ („Dein e-PIT“):
Für Rückkehrer ist das wichtig, weil ausländische Einkünfte häufig nicht in den „automatischen“ Abgabeprozess fallen.
Eine Rückkehr aus Deutschland bedeutet oft, dass bestimmte Einkommensströme oder Vermögenswerte in Deutschland verbleiben. In der Praxis haben viele Rückkehrer parallel:
Beispielsweise zeigt die steuerliche Praxis, dass Arbeitseinkünfte aus Deutschland häufig nach der Methode „Freistellung mit Progressionsvorbehalt“ abgerechnet werden – und Einkünfte, die nach dieser Methode behandelt werden, fallen nicht unter die polnische Abolitionsentlastung („ulga abolicyjna“).
Wenn Sie andere Einkunftsarten haben (z. B. Kapitaleinkünfte), kann die Abrechnungsmethode abweichen – deshalb lohnt es sich, jeden Einkommensstrom separat zu prüfen.
Wenn Sie die Rückkehr nach Polen mit einer Unternehmensgründung verbinden (oder Teile Ihrer Aktivitäten nach Polen verlagern), entstehen Risiken typischerweise an der Schnittstelle von:
Bereits in der Planung zahlt es sich oft aus, die „private“ Analyse (Ansässigkeit, ausländische Einkünfte) mit der geschäftlichen zu verbinden. Unterstützung kann dabei sowohl eine Steuerberatung in Polen als auch Prozesse rund um die Firmengründung in Polen umfassen.
Wenn Sie das Umzugsjahr möglichst sicher abwickeln möchten, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Wenn Ihre Situation mehrere Länder, verschiedene Einkunftsarten oder einen Wechsel des Arbeitsmodells umfasst (z. B. Remote Work nach der Rückkehr), lohnt sich oft ein kurzer Steuer-Check vor der Abgabe – besonders im Umzugsjahr. In solchen Fällen können Sie den getsix® Support im Rahmen von Steuern in Polen nutzen, um Einkommensströme zu strukturieren, Abkommen und Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung korrekt anzuwenden und die Abrechnung auf vollständiger Dokumentation aufzubauen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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