Steuerliche Deregulierung in Polen: Was „Deregulation 2.0“ für Unternehmen bedeuten könnte
15. Juli 2026
15. Juli 2026

„Deregulation 2.0“ könnte die steuerliche Compliance durch vorausgefüllte Umsatzsteuererklärungen, E-Belege, fünf Jahre gültige Steuerauskünfte und klarere Verfahren vereinfachen. Das am 6. Juli 2026 vorgestellte Paket ist noch kein geltendes Recht. Unternehmen sollten die Gesetzgebung verfolgen und Daten, Korrekturen sowie Kontakte mit den Steuerbehörden prüfen.
In diesem Artikel:
Nein. Das Paket beschreibt eine angekündigte Reform und noch kein verbindliches Regelwerk. Die Auswirkungen hängen vom Gesetzestext, den Umsetzungsterminen und der Verwaltungspraxis ab.
Unternehmen bleiben trotz weniger Formalitäten für Quelldaten, Transaktionseinstufung und Dokumentation verantwortlich.
Die Steuerverwaltung könnte vorausgefüllte Umsatzsteuererklärungen anhand vorhandener Daten erstellen. Der Steuerpflichtige würde den Entwurf prüfen und freigeben.
Zu kontrollieren bleiben Steuersätze, Steuerzeitpunkt, Vorsteuerabzug, Korrekturen und grenzüberschreitende Transaktionen. Die Automatisierung vereinfacht Steuern in Polen nur bei vollständigen Rechnungs-, Beleg- und Buchhaltungsdaten.
Eine kostenlose App soll E-Belege oder QR-Code-Belege ermöglichen. Größere Unternehmen sollten die Anbindung an POS-, ERP- und Buchhaltungssysteme prüfen.
Individuelle Steuerauskünfte sollen fünf Jahre gültig sein und bei unveränderter Rechtslage verlängert werden können. Ein Register sollte Ausstellungsdatum, Steuerart, Sachverhalt, Geschäftsprozess und letzte Prüfung enthalten.
Eine erweiterte stillschweigende Zustimmung könnte ausgewählte Anträge als genehmigt gelten lassen, wenn die Behörde nicht fristgerecht antwortet. Erforderlich sind Eingangsbestätigung, Zustellungsnachweis, Antwortfrist und eine zuständige Person.
Prüfungsmaßnahmen sollen klare Anfangs- und Endtermine erhalten. Unterlagen aus amtlichen Systemen sollten nicht erneut angefordert werden. Wer den Feststellungen folgt, könnte vor Verzugszinsen und Steuerstrafverfahren geschützt sein.
Wer einen Fehler vor dem Eingreifen der Behörde korrigiert, soll nur 50 % der Zinsen zahlen und steuerstrafrechtliche Folgen vermeiden. Dies könnte auch für eine freiwillig verspätet eingereichte und bezahlte Ersterklärung gelten.
Die Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide soll von 14 auf 30 Tage steigen. Dies ist bei Umsatzsteuer, CIT, Quellensteuer, Verrechnungspreisen und grenzüberschreitenden Sachverhalten relevant.
Bei Miteigentum soll die Grundsteuer nach Eigentumsanteilen berechnet werden. Einheitliche landesweite Auslegungen könnten kommunale Unterschiede verringern.
Unternehmen sollten Steuerauskunftsregister aktualisieren, Korrekturverfahren und Grundsteuerabrechnungen prüfen, Dokumentenflüsse ordnen und Zuständigkeiten für Fristen festlegen. Auch die Bereitschaft für E-Belege sollte geprüft werden.
Der Nutzen hängt von vollständigen Daten, dokumentierten Kontrollen und klaren Verantwortlichkeiten ab. Ausländische Gruppen sollten die Änderungen zudem mit ihren Konzernvorgaben abstimmen.
Steuerliche Deregulierung in Polen: Was „Deregulation 2.0“ für Unternehmen bedeuten könnte.
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