Steuerparadiese, die nicht in das Verzeichnis der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb aufgenommen wurden – Bekanntmachung des polnischen Finanzministers vom 8. März 2025
27 März 2025
27 März 2025
Am 8. März 2025 veröffentlichte der polnische Finanzminister eine Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Liste der Länder und Gebiete, die im EU-Verzeichnis der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete aufgeführt sind, jedoch nicht in das polnische Verzeichnis der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb aufgenommen wurden.
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die vom Rat der Europäischen Union angenommene Liste und stellt eine Aktualisierung für Zwecke des polnischen Steuersystems dar – gemäß den Vorschriften des polnischen Einkommensteuergesetzes (PIT) sowie des Körperschaftsteuergesetzes (CIT).
Gemäß dem Anhang zur Bekanntmachung gelten die folgenden Staaten und Gebiete als nicht kooperationswillige Steuerhoheitsgebiete im Sinne der EU, wurden jedoch nicht in das polnische Verzeichnis der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb aufgenommen:
Diese Liste wurde auf Grundlage eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union erstellt, der Steuerjurisdiktionen betrifft, die die Standards guter Steuerführung nicht erfüllen, keine entsprechenden Verpflichtungen eingegangen sind oder diese nicht fristgerecht umgesetzt haben.
Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass das aktuelle polnische Verzeichnis der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb, veröffentlicht durch den polnischen Finanzminister und gültig seit dem 1. Januar 2025, unter anderem folgende Jurisdiktionen umfasst: Anguilla, Hongkong, Panama, Seychellen, Monaco, Britische Jungferninseln und die Republik Vanuatu. Weitere Einzelheiten finden Sie im Artikel: Neue Liste der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb.
Unternehmen, die Transaktionen mit Geschäftspartnern aus den genannten Jurisdiktionen durchführen, sollten erhöhte Sorgfalt walten lassen und die aktuellen Gesetzesänderungen aufmerksam verfolgen. Bei Fragen zu Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise stehen Ihnen die Experten von getsix® gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
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