Verlängerung der Fristen für die Einreichung von TPR und Verrechnungspreisdokumentationen
23 September 2022
23 September 2022
Die Fristen für die Einreichung der TPR und der Erklärung über die Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation für das Jahr 2021 wurden verlängert – für Unternehmen, deren Geschäftsjahr 2021 mit dem Kalenderjahr zusammenfiel, läuft die Frist also grundsätzlich bis zum 30. Dezember 2022.
Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wurde die Frist für die Einreichung der TPR und der vorgenannten Erklärung für das Steuer-/Ertragsjahr 2021 bis zum 30. September 2022 verlängert. – wenn die „Basis“-Frist für diese Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2022 liegt.
Dies sind die Schlussfolgerungen, die sich aus einer wörtlichen Auslegung der Bestimmungen ergeben. Dabei stellen wir fest, dass wir uns der allgemein verbreiteten Ansicht bewusst sind, dass die Frist für die oben genannten Verpflichtungen am 31. Dezember 2022 abläuft (was in der Praxis bedeuten würde, dass die oben genannte Frist am 2. Januar 2023 tatsächlich abläuft). Die Annahme, dass diese Auffassung angesichts des wörtlichen Wortlauts der Bestimmung zur Verlängerung der „Grundfrist“ um 3 Monate richtig ist, kann jedoch in bestimmten Fällen gewisse Risiken mit sich bringen, so dass wir diese Lösung nicht empfehlen.
Gleichzeitig weisen wir auf die Zweifel bezüglich der Kommanditgesellschaften hin, die ab Mai 2021 zu Steuerpflichtigen werden, was die Verlängerung der oben genannten Frist für den Zeitraum Januar-April 2021 angeht.
In Anbetracht der aktuellen Vorschriften ist es überhaupt nicht klar, ob eine Kommanditgesellschaft, die seit Mai letzten Jahres ein CIT-Steuerzahler ist, für das Jahr 2021 eine gemeinsame TPR für das gesamte Jahr oder zwei in Perioden „aufgeteilte“ TPRs einreichen sollte:
Wenn man davon ausgeht, dass die TPR zwischen den beiden Zeiträumen aufgeteilt eingereicht werden sollte, würde in diesem Fall die verlängerte Frist für die Einreichung der TPR für Januar-April ebenfalls der 30. September 2022 sein.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Bestimmung sehen, die eine Kommanditgesellschaft, die seit dem 1. Mai 2021 ein CIT-Steuerzahler ist, oder ihre Partner buchstäblich verpflichten würde, TPR-Informationen für den Zeitraum Januar-April 2021 einzureichen.
Wir weisen jedoch auf ein potenzielles Risiko hin, das mit einem anderen möglichen Ansatz der Steuerbehörden verbunden ist, nämlich der Auffassung, dass eine Kommanditgesellschaft in einer solchen Situation zwei getrennte TPR-Informationen für die Zeiträume Januar-April 2021 einreichen sollte (benannter Partner) und Mai-Dezember 2021. (die Personengesellschaft als CIT-Steuerzahler). Obwohl dieser Ansatz in den Rechtsvorschriften nicht vorgesehen ist, kann er nicht völlig ausgeschlossen werden.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Finanzministerium eine offizielle Stellungnahme u.a. zu diesem Thema plant. Trotz dieser Ankündigungen wurde dieser Standpunkt jedoch noch nicht veröffentlicht. Wir werden Sie unverzüglich informieren, wenn eine solche Position vorgelegt wird.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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