Die Richtlinie DAC7 – Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2024
1. Juli 2024
1. Juli 2024

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 1. Juli 2024 die Bestimmungen der Richtlinie der Europäischen Union Nr. 2021/1194 vom 7. Juli 2021 (im Folgenden „DAC7“) in Polen in Kraft getreten sind. Diese legen neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen fest, über die Waren und Dienstleistungen angeboten werden.
Am 11. Juni 2024 unterzeichnete der Präsident ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Staaten, sowie einiger anderer Gesetze, das die Richtlinie DAC7 umsetzt.
Es sei darauf hingewiesen, dass Plattformen verpflichtet sind, ihre Meldepflichten zu überprüfen, und Daten für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2023 zu melden.
DAC7 führt auch strenge Strafen für die Nichtbefolgung dieser neuen Verpflichtungen ein. Einzelpersonen, die Betreiber digitaler Plattformen vertreten, und die ihre Pflichten in Bezug auf die Informationsübermittlung und die Einhaltung angemessener Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können mit Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen belegt werden, was mehr als 10 Millionen PLN entsprechen kann.
Die von Betreibern digitaler Plattformen eingereichten Informationen können von Steuerbehörden verwendet werden, um zu überprüfen, ob die Tätigkeit eines Verkäufers auf einer Verkaufsplattform im Verständnis der Steuervorschriften als Geschäftstätigkeit anzusehen ist.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Klassifizierung von Tätigkeiten oder steuerlicher Verpflichtungen empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Die Richtlinie DAC7 bringt bedeutende Änderungen im Bereich der Meldepflichten für digitale Plattformen mit sich, die sich indirekt auf die Geschäftstätigkeit der Online-Verkäufer auswirken.
Die neuen Bestimmungen ändern nicht die bestehenden Steuerregeln für Einzelpersonen, die über digitale Plattformen verkaufen. Die von den Steuerbehörden gesammelten Daten zielen darauf ab, Steuervermeidung im digitalen Bereich zu verringern und so die Wettbewerbsgleichheit wiederherzustellen. Personen, die eine Steuerprüfung befürchten, können in Erwägung ziehen, ihre Tätigkeit nicht zu registrieren, was interessant ist für diejenigen, deren monatliche Einnahmen 75% des Mindestlohns nicht übersteigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in solchen Fällen die Einkünfte gemäß der Einkommensteuer (PIT) versteuert werden müssen.
Für weitere Informationen zur Richtlinie DAC7 lesen Sie bitte den Beitrag: Neuer Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie DAC7.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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